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Nordrhein-Westfalen profitiert von den neuen Bund-Länder Finanzbeziehungen

Der am heutigen Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossene
Finanzausgleich unter den Ländern wird künftig direkt im Rahmen der
Umsatzsteuerverteilung erfolgen, wobei der Finanzkraft der Länder durch Zu-
und Abschläge Rechnung getragen wird.

Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes summiert sich aus
heutiger Sicht im Jahr 2020 auf insgesamt knapp 10 Mrd. Euro und wird in den
Folgejahren weiter steigen.

Dazu erklärt die Siegburger CDU-Bundestagsabgeordnete:

„Von dieser Entlastung wird allein Nordrhein-Westfalen jährlich 1,43 Mrd.
Euro zusätzlich erhalten. Die Entlastung je Einwohner beträgt damit ca. 80
Euro. Der Bund übernimmt mit dieser Neuregelung zugunsten der Länder mehr
finanzielle Verantwortung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in
Deutschland.

Zusätzlich ist mit dem neuen Artikel 104c GG ein Aufstocken des
Kommunalinvestitionsförderprogramms, für das sich 2015 die CDU-Landesgruppe
NRW stark gemacht hat, von 3,5 Mrd. auf 7 Mrd. Euro verbunden.
Ziel der Aufstockung ist es, finanzschwache Kommunen bei Investitionen in
die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Bereits bei Einführung dieses
Fonds hat NRW 1,12 Mrd. Euro, was überproportionale 32 Prozent sind, für die
Kommunen in NRW bereitstellen können. Bei der nun vereinbarten weiteren
Summe von 3,5 Mrd. Euro profitieren unsere Kommunen in NRW von in etwa
gleich hohen und damit wiederum überproportionalen Anteilen.“


Hintergrund:
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches
Gesetzespaket zur Neuordnung des Bund-Länder Finanzausgleichs, zu
strukturellen Reformen in den Bund-Länder Beziehungen, zur Förderung von
Bildungsinvestitionen für finanzschwache Kommunen, zur Gründung einer
Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen und zu Verbesserungen beim
Unterhaltsvorschussgesetz beschlossen.
Im Rahmen dieses Gesetzpaketes wird das Grundgesetz an mehreren Stellen
geändert.

Im Gegenzug für diese finanziellen Zugeständnisse hat der Bund daher
strukturelle Verbesserungen in den Bund-Länder-Beziehungen eingefordert.
Diese konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche:
• höhere Mitspracherechte bei der Verausgabung von Bundesmitteln durch Länder und Gemeinden,
• verbesserte Kontrollrechte,
• mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Digitalisierung,
• mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung.

 

 

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