Neuigkeiten aus dem Wahlkreis

„Zweigleisiger Ausbau dient nahezu ausschließlich dem Güterverkehr“

Auf die Vorwürfe von Sebastian Hartmann vom 14. Januar 2016, Elisabeth Winkelmeier-Becker sei früher für den zweigleisigen Ausbau der Eisenbahn im Siegtal eingetreten, nun aber dagegen, erwidert Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Von Anfang an habe ich darauf hingewiesen, dass ein zweigleisiger Ausbau der Siegtalstrecke unter dem erheblichen Risiko des zunehmenden Lärms durch Güterverkehr stehen würde. Hierzu mein Statement im Rhein-Sieg-Anzeiger vom September 2009 auf diese Fragestellung des Rhein-Sieg-Anzeigers: "Der öffentliche Personennahverkehr soll attraktiver werden. Ein dichteres Zugangebot bis Windeck-Au scheitert bisher an eingleisigen Streckenabschnitten. Wie stehen Sie zum durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Siegtal-Bahnstrecke?"

Meine Antwort lautete:
"Der Ausbau zu einer durchgängig zweigleisigen Strecke ist ein alter Wunsch aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis zur Verbesserung des Personennahverkehrs. Wir werden darauf achten und verhindern müssen, dass die Strecke zu einer neuen stark befahrenen Güterzugverbindung wird - mit all den großen Lärmproblemen für die Anwohner. Ich bin hierzu im regelmäßigen Gespräch mit der Bahn. Nach derzeitigem Stand ist eine Finanzierbarkeit dieses Streckenausbaus nicht absehbar."

Jetzt, im Januar 2016, zeigt sich im Zuge der Diskussion um die Entlastung des Rheintals, dass es beim zweigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke durch das Siegtal höchstens noch als kleines Trostpflaster um den ÖPNV geht.

Der zweigleisige Ausbau, so wie ihn der Bundesverkehrswegeplan möglicherweise vorsieht und wie ihn die SPD offenbar gutheißt, soll nahezu ausschließlich dazu dienen, erhebliche und sicher zunehmende Mengen an Güterverkehr durch das Siegtal fahren zu lassen.

Daher beziehe ich nun eindeutig Position gegen den zweigleisigen Ausbau, denn dessen Nachteile (massive Zunahme an Güterverkehr) würden die Vorteile (leichte Verbesserungen im ÖPNV) bei Weitem übersteigen. Aus der Bürgerschaft in den betroffenen Kommunen erhalte ich für diese Haltung ausnahmslos Zuspruch.“

 

 

 

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