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Kennzeichnungspflicht von Getränkeverpackungen

Das Mineralwasser, das der Bundestagsabgeordneten Elisabeth-Winkelmeier-Becker in der Troisdorfer Verbraucherzentrale gereicht wurde, war klar als Mehrwegprodukt erkenntlich. Die 0,75-l-Glasflasche machte die Zuordnung zum Mehrwegsystem relativ einfach. „Das ist aber nicht immer so easy, vor allem bei PET-Flaschen“, berichtete die Leiterin der Troisdorfer Verbraucherzentrale, Sabine Wolter. „Zahlreiche Testkäufe haben aber gezeigt, dass sich Verbraucher mit der Einordnung schwer tun. Mal wird ein Mineralwasser in einer Mehrweg-PET-Flasche angeboten, dann wieder steht es als Einweg-PET-Flasche im Kühlregal. Mit einer transparenten und eindeutigen Kennzeichnung, beispielsweise auf dem Flaschenetikett, wären Kaufentscheidungen einfacher.“

„Kaufentscheidungen werden nicht nur aus ökonomischer Perspektive heraus getroffen. Viele Verbraucher lassen auch ökologische Gesichtspunkte in ihre Kaufentscheidung einfließen. Und deshalb unterstütze ich den Vorstoß der Verbraucherzentrale NRW, die sich für eine transparente Kennzeichnung von Getränkeverpackungen einsetzt, die die Zuordnung zum Einweg- bzw. Mehrwegsystem erleichtert“, so die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker anlässlich ihres Besuchs bei den Troisdorfer Verbraucherschützern. „Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können, was sie kaufen wollen – und was nicht. Das gilt auch für bepfandete Getränkeverpackungen. Der deutsche Einzelhandel hat in den letzten Jahren mehr als eine Milliarde Euro in flächendeckende Rücknahmesysteme für Ein- und Mehrweg investiert. Allerdings haben insbesondere Discounter, die fast ausschließlich auf Einwegflaschen setzen, dazu beigetragen, dass die Mehrwegquote in den letzten 10 Jahren um 20 Prozent gesunken ist. Mangels Kennzeichnung ist den Verbrauchern aber kaum bewusst, dass sie nun vorwiegend Einwegflaschen kaufen. Abfüller und Einzelhandel sind daher gemeinsam gefordert, die verbraucherfreundliche Zuordnung zu den Rücknahmesystemen durch eindeutige und transparente Kennzeichnung ihrer Gebinde zu erleichtern.“

Die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz machte abschließend klar: „Die eindeutige Kennzeichnung als Einweg- oder Mehrweggebinde ist keine Überregulierung oder eine Entscheidung gegen ein bestimmtes Produkt, sondern vielmehr eine wichtige Kaufinformation für Verbraucherinnen und Verbraucher, die genau wie Aussagen zum Alkohol- oder Kaloriengehalt einfach aufs Flaschenetikett gehören.“

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