Neuigkeiten aus dem Wahlkreis

Einwendungen gegen Flughafen-Ausbau noch bis zum 19. Dezember möglich

Die Offenlegungsphase der Pläne zum Ausbau des Flughafens Köln-Bonn ist nun zwar vorbei. „Die Frist, in der Bürger ihre Einwände gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf erklären können, läuft aber noch bis Dienstag, 19. Dezember 2017. Das ist eine Eingangsfrist. Also Briefe spätestens am Wochenende vorher in den Briefkasten werfen.“ Darauf weist die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hin.

„Jetzt ist wichtig, dass die Menschen im Einzugsbereich des Flughafens darstellen, wie sie vom Fluglärm, besonders in der Nacht, betroffen sind“, ermutigt die Rechts- und Verbraucherpolitikerin die Menschen in ihrem Wahlkreis, sich in das Verfahren einzubringen.

Dabei gehe es nicht nur darum, ob die Einwände am Ende den Ausbau begrenzen können. „Dies ist das erste Mal, dass der Flughafen seine Kapazitätserweiterungen im Voraus in einem Planfeststellungsverfahren genehmigen lassen muss. Und es ist das erste Mal, dass eine bereits durchgeführte Erweiterung im Nachhinein ein Genehmigungsverfahren durchlaufen muss. Damit haben die betroffenen Menschen nun zum ersten Mal die Möglichkeit, ihre Stimme ganz offiziell gegen die Belastung durch den erheblichen Nachtfluglärm einzubringen“, betont die Siegburgerin.

Einwendungen bzw. Stellungnahmen müssen bis spätestens zum 19. Dezember 2017 unter dem Aktenzeichen 26.01.01.01-PFV FKB bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen sein.

Die Adresse:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 (Luftverkehr)
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

Eine gute Informationsbasis über die Ausmaße der Flughafenerweiterung findet sich auf der Seite der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e. V.

http://www.fluglaerm-koeln-bonn.de/

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