Der Deutsche Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ich habe dem Gesetz zugestimmt.
Mich erreichen viele Zuschriften besorgter Menschen mit Fragen und Kritik. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte oder den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Es gibt auch viele Falschmeldungen und Missverständnisse. Ich möchte all dem hier entgegentreten und hier einige Punkte aufgreifen, erläutern und richtig stellen.
Vorab: Der Text des ursprünglichen Gesetzentwurfs ist öffentlich zugänglich unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf.
Dazu sind im parlamentarischen Verfahren - gerade auch als Reaktion auf die Anhörung und die Stellungnahmen von Juristen und anderen Fachleuten - noch viele Änderungen vorgenommen worden. Beides zusammen finden Sie in der sogenannten Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses, hier des Gesundheitsausschusses, unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924334.pdf.
Setzen Sie sich mit diesen Dokumenten auseinander, und Sie werden feststellen, dass vieles, was an Informationen über dieses Gesetz verbreitet wird, nicht den Tatsachen entspricht. Hier nun Antworten auf häufig gestellte Fragen:
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