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EEG-Novelle setzt Anreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien

Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. „Mit der EEG-Novelle setzen wir entscheidende Impulse für das Gelingen der Energiewende und für mehr Klimaschutz“, so die Siegburger CDU- Abgeordnete.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird angereizt und Innovationen – wie zum Beispiel der Wasserstofftechnologie – wird zum Durchbruch verholfen. Unsere Ziele, die Nutzung von erneuerbaren Energien attraktiver zu machen, die Rechtssicherheit für Altanlagenbetreiber sicherzustellen und die Akzeptanz der Bürger zu stärken, haben wir erreicht“, so Winkelmeier-Becker.

Bislang ist der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp von der EEG-Umlage befreit. Dadurch wurden viele Hausdächer nicht voll genutzt. „Es sind gerade die Hausbesitzer, die mit der Installation von Photovoltaikanlagen zum Gelingen der Energiewende beitragen“, betont Winkelmeier-Becker. „Mit der neuen 30 kWp Grenze setzen wir einen großen Anreiz, vorhandene Dachflächen besser zu nutzen und den selbst produzierten grünen Strom bis zu einem Umfang von 30 MWh pro Jahr selbst zu verbrauchen. Der zusätzlich gewonnene Strom kann dann zum Beispiel für eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto genutzt werden und der Umstieg auf diese Technologien wird vom Staat stark gefördert. Das sind Konzepte für mehr Klimaschutz für die Zukunft“.

Neben den Anreizen für den vermehrten Zubau von grünen Energiequellen ging es aber auch darum, die Bestandsanlagen weiter am Netz zu halten. Nach 20 Jahren Förderung über das EEG fallen ab dem kommenden Jahr die ersten Photovoltaikanlagen aus der Förderung. Diese sollen aber wirtschaftlich und unbürokratisch weiter betrieben werden können, deshalb wird es eine praktikable Möglichkeit für eine Anschlussvergütung zum Marktpreis geben. Damit seien gute Bedingungen für den Weiterbetrieb dieser wichtigen Anlagen gegeben.

Für die Anmeldung neuer PV-Anlagen sieht die Reform zudem einen „One-Stop-Shop“ vor. Dies bedeute bürokratische Erleichterungen für die Anlagenbesitzer, so Winkelmeier-Becker. Statt mehrerer Anmeldeprozesse, u.a. beim Netzbetreiber, bei der BNetzA und der IHK, werde zukünftig die Eintragung in das Marktstammdatenregister der BNetzA ausreichend sein.

Neben den Privathäusern sind es vor allem Gewerbebauten, die für den Ausbau der Solarenergie benötigt werden. Ziel sei es, die großen Dachflächen von Hallen und Fabrikgebäuden besser zu nutzen. Gerade viele Mittelständler setzen auf grüne Energie und planten ihre Dächer für entsprechende Anlagen zu nutzen. „Hier konnte eine gute, flexible Regelung gefunden werden“, so die CDU-Abgeordnete. Zukünftig können Anlagenbetreiber bei Anlagengrößen zwischen 300 und 750 kWp wählen, ob sie in die Ausschreibung gehen, oder die Festvergütung in Anspruch nehmen und den Strom auch selbst nutzen.

Innovative Technologien werden in der EEG-Novelle ebenfalls berücksichtigt. So werden Agri- und Floating-PV Anlagen in die Innovationsausschreibungen aufgenommen. Wichtige Verbesserungen gibt es auch beim Mieterstrom: Zukünftig werden Quartiersansätze ermöglicht und wird der Mieterstrom von der Gewerbesteuer befreit.

Darüber hinaus sieht die Novelle des EEG die Befreiung des grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vor. Der grüne Wasserstoff gilt als ein zentrales Element für die Energiewende und auch für die Erreichung der Klimaziele. „Wir schaffen damit attraktive Rahmenbedingungen mit denen der Markthochlauf für diesen grünen Schlüsselrohstoff gelingen und Deutschland weltweit zum „Wasserstoffland Nummer eins“ werden kann“, so Winkelmeier-Becker.

Im Bereich der Windenergie wird es neue Regelungsmöglichkeiten zur finanziellen Beteiligung der Kommunen geben. Zukünftig können die Betreiber von Windparks die Standortkommunen mit 0,2 Cent pro kWh an den Einnahmen beteiligen. Solche Maßnahmen würden für mehr Akzeptanz der erneuerbaren Energien bei der Bevölkerung sorgen.

Diese Novelle bietet eine „gute Grundlage für Fortschritte bei der Energiewende und für mehr Klimaschutz“, urteilt Winkelmeier-Becker