Neuigkeiten aus Berlin

Recht der Syndikusanwälte muss endlich Rechtssicherheit schaffen

Bundesjustizminister Maas muss Gesetzeslücken bei der berufsständischen Altersversorgung schließen

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas nunmehr einen Gesetzentwurf für die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt hat. Leider schafft der Entwurf im wichtigsten Punkt, der berufsständischen Altersversorgung, keine Rechtssicherheit. Die vom Bundessozialgericht aufgeworfenen Fragen werden nicht beantwortet. Damit ist zu befürchten, dass Rechtsanwaltskammern und Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund über denselben Sachverhalt weiter abweichende Entscheidungen. Damit wird das Ziel des Gesetzentwurfs verfehlt.

Bundesminister Maas muss den Gesetzentwurf jetzt rasch nachbessern. Nur so kommt es wieder zu einheitlichen Entscheidungen, die den zigtausend betroffene Syndikusanwälte die erforderliche Rechtssicherheit für ihre Altersversorgung geben."

 

 

 

Leitlinien der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

Ich bin froh, dass Bewegung in die Sache Vorratsdatenspeicherung gekommen ist. In den untenstehenden Eckpunkten können Sie sich darüber informieren, was die Bundesregierung hierzu plant. Ich denke, daraus ergibt sich klar, dass hier keine „Überwachung“ stattfindet, sondern Ermittlungen in Fällen schwerer Kriminalität ermöglicht werden:


Download: Leitlinien der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten

 

 

Speicherung von Verbindungsdaten bedeutet mehr Sicherheit

Ermittlungen bei schweren Straftaten werden erleichtert

Am heutigen Mittwoch haben Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere gemeinsame Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl und die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


Thomas Strobl:
"Die Unionsfraktion begrüßt, dass Bundesjustizminister Maas heute Leitlinien zu einer Regelung über die Speicherung von Kommunikationsdaten vorgestellt hat. Wir unterstützen diese Leitlinien voll und ganz. Es ist ein Fortschritt für die innere Sicherheit, dass unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen Internet-Provider verpflichtet werden, Verbindungsdaten für 10 Wochen zu speichern. Die Begrenzung auf schwere Straftaten ist sinnvoll und richtig. Datensicherheit und Datenschutz werden auf hohem Niveau gewährleistet, dazu tragen insbesondere die Vorgaben zur Speicherung bei den Telekommunikationsunternehmen bei. Wir hätten uns an einigen Stellen mehr vorstellen können, wie etwa bei der Speicherfrist oder der Einbeziehung des Bundeskriminalamtes. Die Sicherheitsbehörden können aber auch mit dem gefundenen Kompromiss mehr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten."


Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Union begrüßt, dass Bundesminister Maas nun die gesetzliche Grundlage für die Speicherung der Verbindungsdaten schaffen will. Damit tun wir mehr gegen Kinderpornographie, als wir es beispielsweise mit einer Verschärfung der Strafgesetze erreichen könnten. Auch in anderen wichtigen Bereichen - wie beim Terrorismus, der organisierten Kriminalität oder anderen schweren Straftaten - spielt die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsmaßnahme eine wichtige Rolle. Der Staat wird wieder in die Lage gesetzt, den Kampf gegen schwere Verbrechen besser zu führen. Dies wird sich unmittelbar auf die Erfolge der Strafermittler auswirken, da sie zukünftig leichter Zugriff auf wichtige, beweisführende Daten erhalten. Wir verbinden diesen Durchbruch mit einem besonderen Dankeschön an Praktiker, die für die Vorratsdatenspeicherung unermüdlich geworben und ihre Bedeutung aufgezeigt haben.
Bei dem vorzulegenden Gesetzentwurf werden wir darauf achten, dass die strengen Anforderungen der Gerichte beachtet werden."

 

 

Gesetzentwurf zu Syndikusanwälten geht in die richtige Richtung

Für Anmeldung von Syndikusanwälten in gesetzlicher Rentenversicherung ist Moratorium erforderlich.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir begrüßen den Referentenentwurf von Minister Maas  ausdrücklich. Er geht in die richtige Richtung und hat wesentliche Kritikpunkte der Union am Eckpunktepapier vom Januar aufgegriffen. Der Entwurf muss jetzt schnellstens ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden, damit zehntausende Syndikusanwälte endlich wieder Rechtssicherheit erhalten.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir klären, ob der Gesetzentwurf vollständige Rechtssicherheit schafft und die Syndikusanwälte wie bisher in ihrer berufsständischen Altersversorgung bleiben können.

Der Gesetzentwurf ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgestimmt. Frau Nahles sollte als für die Rentenversicherung zuständige Ministerin deshalb jetzt ein Moratorium für alle Syndikusanwälte erlassen. So wird vermieden, dass diese nicht alle zuerst in die gesetzliche Rentenversicherung umgemeldet werden müssen, um nach Inkrafttreten des Gesetzes gleich wieder zu den ursprünglichen Versorgungswerken zurückzukehren. Diese unnötige Bürokratie sollten wir Betroffenen und Unternehmen ersparen.“

 

 

Kommunen sind Gewinner des Investitionsprogramms Bund entlastet Rhein-Sieg-Kreis 2017 um 13,6 Millionen Euro

„Die Kommunen sind die Gewinner des Investitionsprogramms, das der Bund mit dem Beschluss des Bundeskabinetts in dieser Woche auf den Weg gebracht hat“, so die CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Norbert Röttgen und Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Insgesamt wird der Rhein-Sieg-Kreis im Jahr 2017 durch Bundesmittel um 13,6 Millionen Euro entlastet.“

Von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, werden über 8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt bei den Kommunen ankommen. Die Kommunen profitieren nicht nur von den fünf Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Investitionskraft, sondern auch zu über 50 Prozent von den weiteren sieben Milliarden Euro, die über verschiedene Programme bei den Kommunen ankommen werden.

Besonders hervorzuheben sind die 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Breitbandausbau investiert werden. Hiervon profitiert der ländliche Raum, bei dem die jetzt bereitgestellten Mittel einen weiteren Schub auf dem Weg zum 50 MBit Ausbauziel auslösen werden.

Die für das Jahr 2017 vereinbarten zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen. Der Verteilungsschlüssel über die Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft führt zu einer breiten Wirkung in der kommunalen Landschaft insgesamt. Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hilft besonders finanzschwachen Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Insgesamt ist beim Investitionspaket für alle Kommunen etwas dabei. Der Bundesregierung ist es mit den gewählten Verteilungsschlüsseln gelungen, dass sowohl finanzstärkere als auch finanzschwächere Kommunen und sowohl Kommunen in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum von der Bundesunterstützung profitieren.

„Wir werden uns bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes dafür einsetzen, dass mit dem Katalog der aus dem Investitions-Sondervermögen förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen eine größtmögliche Flexibilität für die investitionsbereiten Kommunen gewährleistet wird“, so Röttgen und Winkelmeier-Becker.