Neuigkeiten aus Berlin

Speicherung von Verkehrsdaten erleichtert Verbrechensbekämpfung

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird nun endlich die langjährige Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist für die Strafermittler unverzichtbar zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten. Dies betrifft nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten – wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. So können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtert und wahrscheinlich zeitlich verkürzt werden. In einem Rechtsstaat darf es nicht dazu kommen, dass Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Vorteil sind. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unangemessen und unsachlich, wenn die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei eine Schande für den Rechtsstaat.

Strafprozesse müssen schneller und einfacher ablaufen

Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen

Die sogenannte Expertenkommission Strafprozessrecht hat ihre Arbeit abgeschlossen und wird in dieser Woche ihren Abschlussbericht vorlegen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Eine Reform des Strafprozessrechts muss sich an den Zielvorgaben des Koalitionsvertrages messen lassen, nämlich das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Dieses Ziel scheint die Expertenkommission zu einem großen Teil aus den Augen verloren zu haben. Ihre Vorschläge sind für uns nicht verbindlich. Es mag der Zusammensetzung der Kommission geschuldet sein, dass sich in den Vorschlägen dieser Expertenkommission offenbar nur kaum etwas zur Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens finden lässt. Das ist kein großer Wurf. Wir brauchen beispielsweise eine umfassende Reform des Beweisantragsrechts bzw. des Befangenheitsrechts und nicht eine Aufblähung des Hauptverfahrens. Vorschläge zur Einschränkung des Selbstleseverfahrens helfen uns insoweit nicht weiter. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nun aufgefordert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.

 

 

 

Bund stockt Soforthilfe für Flüchtlinge noch für dieses Jahr um zusätzlich 1 Milliarde Euro auf – Die knapp vier Millionen Euro für den Rhein-Siegkreis müssen auch bei uns ankommen!

Auf dem gestrigen Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern wurde ein wichtiges Maßnahmenpaket mit schnellen Finanzhilfen und langfristigen Konzepten zum Asylrecht beschlossen. Das wird auch im Rhein-Siegkreis helfen, die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen zu meistern. „Das ist wirksame Hilfe des Bundes für die Kommunen und Hilfsorganisationen, die mit ihrer großartigen Hilfe für die Flüchtlinge an ihre Leistungsgrenzen gelangt sind“, so Lisa Winkelmeier-Becker MdB.

Noch für dieses Jahr stellt der Bund eine weitere Milliarde Euro zur Versorgung der Flüchtlinge bereit - davon gehen 216 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen. Insgesamt fließen somit in diesem Jahr zwei Milliarden Euro vom Bund für die Unterbringung, medizinische Versorgung und Ernährung der Flüchtlinge an Länder und Kommunen. Ab dem kommenden Jahr will sich der Bund dann dauerhaft mit einer Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Asylverfahrens an den Kosten beteiligen.

Die zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes sind eine immense Hilfe. Die Kommunen werden bislang von der Landesregierung mit einer völlig unauskömmlichen Flüchtlingskostenpauschale von gerade einmal 631 Euro pro Monat im Stich gelassen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundeshilfe jetzt schnell und ungekürzt zusätzlich in den Städten und Gemeinden ankommt und nicht im Landeshaushalt versickert.

Geld allein hilft aber nicht. Albanien, Kosovo und Montenegro als weitere „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen und Asylbewerber künftig für die Dauer des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu halten und ihnen dort überwiegend Sachleistungen zu gewähren wird helfen, Fehlanreize zu beseitigen. Die Verfahren werden so beschleunigt, damit Platzkapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen besser genutzt werden können. Mit besseren Zugängen zu Integrationskursen, neuen berufsbezogenen Sprachkursen und der Lockerung des Leiharbeitsverbots wird eine bessere und schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge erreicht. Auch diesen Beschlüssen muss die Landesregierung im Bundesrat zustimmen und sie konsequent umsetzen.

Union begrüßt Stärkung der Passagierrechte durch den EuGH

Unerwartete technische Probleme dürfen nicht mehr zu Lasten des Fluggastes gehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Flugreisenden gestärkt und entschieden, dass ihnen auch bei Verspätungen aufgrund unerwarteter technischer Probleme eine Entschädigung zusteht. Die Airline kann sich in solchen Fällen nicht mehr, wie bisher, auf außergewöhnliche Umstände berufen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Der EuGH stärkt den Verbraucherschutz in der EU. Fehler bei der Wartung und beim reibungslosen Betrieb der Flugzeuge dürfen grundsätzlich nicht dem Verbraucher zur Last fallen. Das entspricht einer sachgerechten Verteilung des Risikos, zumal der EuGH Ausnahmen in Fällen sieht, in denen die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf die Unregelmäßigkeiten haben.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher in der geplanten Reform der EU-Fluggastrechteverordnung entsprechend berücksichtigt werden. Dabei ist uns gerade ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Fluggäste und der Fluglinienbetreiber wichtig. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung diese Linie bestätigt.“

Stefan Heck: „Wir sehen noch ein großes Defizit im Bereich der Rechtsdurchsetzung. Viele Fluggesellschaften reagieren auf ihre Kunden, die ihre Ansprüche geltend machen, gar nicht oder nur sehr verhalten. Das schreckt die meisten Kunden aufgrund des Aufwands und der hohen Kosten ab, ihre Ansprüche weiter durchzusetzen. Kaum einer möchte wegen einem geringen Betrag einen Anwalt oder einen Inkassodienst beauftragen. Hier besteht dringender Nachholbedarf.“

 

 

 

Religionsfreiheit ist Menschenrecht

60 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion - darunter auch die Siegburger Abgeordnete Winkelmeier-Becker - unterstützen internationalen Aufruf zum aktiven Handeln gegen die weltweite Verfolgung religiöser Minderheiten.

Damit schließen sich die Bundestagsabgeordneten und Mitglieder des Stephanuskreises einem offenen Brief von über 100 Abgeordneten des Europäischen Parlamentes an, mit dem diese den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit als Menschenrecht und damit den Schutz religiöser Minderheiten fordern.

"Immer mehr Menschen auf der Welt werden ihres Glaubens wegen verfolgt oder unterdrückt. Die Flüchtlinge, die vor dem Terror des Islamischen Staates in Syrien und Irak bei uns in Europa Schutz suchen, sind nur die sichtbare Spitze aller religiös Verfolgten und Unterdrückten", so Winkelmeier-Becker.

"Mit dem Aufruf wollen wir ein ebenso sichtbares Zeichen in die Welt senden. Wir fordern von allen Staaten: Verteidigt die Religionsfreiheit als Menschenrecht! Das Recht auf Religionsfreiheit müsse auch in zwischenstaatlichen Verträgen, Verhandlungen und selbst inoffiziellen Begegnungen angesprochen werden", fordern die Abgeordneten und Mitglieder des Stephanuskreises unter dem Vorsitz des Abgeordneten Heribert Hirte. Auch der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Volker Kauder MdB, stellt sich inhaltlich ebenfalls voll hinter den Aufruf.

Der Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein überkonfessionelles Gesprächsforum, das für Toleranz und Religionsfreiheit eintritt und sich um die Situation verfolgter Christen in aller Welt kümmert. Ihm gehören zur Zeit 86 Mitglieder an.

Download: Aufruf des Stephanuskreises