Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird nun endlich die langjährige Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist für die Strafermittler unverzichtbar zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten. Dies betrifft nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten – wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. So können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtert und wahrscheinlich zeitlich verkürzt werden. In einem Rechtsstaat darf es nicht dazu kommen, dass Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Vorteil sind. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unangemessen und unsachlich, wenn die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei eine Schande für den Rechtsstaat.
Weiterlesen: Speicherung von Verkehrsdaten erleichtert Verbrechensbekämpfung