Neuigkeiten aus Berlin

Klares Signal für bürgerschaftliches Engagement

Fortbestand von gemeinnützigen Vereinen nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs gesichert


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am gestrigen Dienstag der Rechtsbeschwerde eines mehrere Kindertagesstätten betreibenden Vereins stattgegeben, mit der dieser sich gegen seine durch das Kammergericht Berlin bestätigte Amtslöschung im Vereinsregister gewehrt hatte. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Marco Wanderwitz:

"Mit seiner Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof unmissverständlich klar, dass sich gemeinnützige Vereine, auch wenn sie sich wirtschaftlich betätigen, in der Rechtsform des eingetragenen Vereins bleiben können. Es gibt damit keine Grundlage mehr für Zwangslöschungen, von denen Kita-Vereine oder andere bürgerschaftliche Initiativen zuletzt bedroht waren.
Wir begrüßen nachdrücklich, dass der Fortbestand von Tausenden von Vereinen damit gesichert ist. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne ehrenamtlich tätige Menschen nicht denkbar. Es ist gut, dass sich die Ehrenamtlichen nun nicht mehr mit Sorgen über die Zukunft ihres Vereins herumplagen müssen.
Wir werden sorgfältig prüfen, welche Konsequenzen sich aus der BGH-Entscheidung für das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement ergeben. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden dabei insbesondere sicherstellen, dass es bei dem klaren Signal im Interesse der Vereine bleibt. So wird sorgfältig zu prüfen sein, ob nach der BGH-Entscheidung auch Dorfläden und andere kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement als Idealverein eingetragen werden können. Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs wäre in diesem Fall schon auf der Grundlage der geltenden Rechtslage erreicht.“
Hintergrund:
Die am gestrigen Dienstag ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. II ZB 7/16) wurde in der Vereinswelt mit großer Besorgnis erwartet, da im Falle einer Bestätigung des Kammergerichts vielen unternehmerischen Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement wie z.B. Kita-Vereinen die Zwangslöschung aus dem Vereinsregister gedroht hätte.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Löschung des Vereins in solchen Fällen nicht vorliegen. Denn wenn ein Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, komme es darauf an, ob dieser einem ideellen Hauptzweck zugeordnet ist. Ein entscheidendes Indiz für die Eintragungsfähigkeit ist, ob sie als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts (§§ 51 ff. AO) anerkannt sind. Gemeinnützige Vereine zielten nicht auf einen Geschäftsgewinn und den wirtschaftlichen Vorteil des Einzelnen. Vereine sollten nach dem Willen des historischen Gesetzgebers berechtigt sein, die erforderlichen Mittel zur Verwirklichung des ideellen Vereinszwecks selbst zu erwirtschaften.

Wohnungseinbruch wird jetzt härter bestraft

Kabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch einen von der Union lange Zeit geforderten Gesetzentwurf


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zu einer umfassenden Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch beschlossen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„In den letzten Jahren sind Wohnungseinbrüche sprunghaft angestiegen. Spitzenreiter in Sachen Einbruchsdiebstahl ist Nordrhein-Westfalen. Dort wurden im vergangenen Jahr mehr als ein Drittel (34,6%) aller Einbrüche in Deutschland begangen – in Köln z.B. lag die Anzahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren im Durchschnitt etwa fünfmal so hoch wie in München!
Neben dem Verlust von Geld und Wertgegenständen leiden die Opfer häufig unter einer Traumatisierung, weil sie sich in ihrer Privatsphäre angegriffen und unsicher fühlen. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf erhöhen wir daher die Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl auf ein Jahr und schaffen den sogenannten "minderschweren Fall" ab, d.h. vorschnelle Einstellungen von Strafverfahren zugunsten der Täter wird es so nicht mehr geben. Wichtig ist, dass zur Ermittlung der Täter bei richterlichem Beschluss künftig auf die Funkzellen- und Verbindungsdaten zurückgegriffen werden kann. Das sind wichtige Ermittlungsansätze, um die Täter zu überführen und die Aufklärungsquote zu erhöhen. Die SPD hat damit endlich den Forderungen der Union zugestimmt; jetzt muss sie im parlamentarischen Beratungsverfahren zeigen, dass sie das ernst meint!“

Kinder müssen Kinder sein dürfen

Union treibt Verbot von Kinderehen voran


Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Verbot von Kinderehen in erster Lesung. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:


Winkelmeier-Becker: „Kinderehen passen nicht zu unseren Werten! Schon früh haben wir das als CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich gemacht. Die Ehe beruht auf der freien Entscheidung mündiger Bürger und wird nicht durch Verwandte oder Tradition vorgegeben. Kinderehen verstoßen nicht nur gegen unsere Werte, sondern auch gegen Grundrechte der Kinder und Jugendliche: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf Bildung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben wir zur Bekämpfung von Kinderehen das Ehemündigkeitsalter ausnahmslos auf 18 Jahre an. Der Entwurf sieht vor, Ehen mit Kindern unter 16 Jahren als nichtig zu betrachten. Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden grundsätzlich durch richterlichen Hoheitsakt aufgehoben. Mit dieser Grundlage starten wir nun endlich ins parlamentarische Verfahren. Das hätten wir bereits vor einem knappen halben Jahr machen können, denn damals lag ein im Kern identischer Entwurf vor. Wir haben den Bundesjustizminister damals bereits aufgefordert, den Entwurf ins Kabinett zu bringen und Verbesserungen dem Parlament zu überlassen.“

Sabine Sütterlin-Waack: „Unsere Rechtsordnung muss Kinderehen eine klare Absage erteilen, sie dürfen nicht geduldet werden. Mit der ausnahmslosen Festlegung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre und der Nichtigkeit bzw. Aufhebung der Kinderehen senden wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur ein klares Signal, sondern stärken das Wohl der Minderjährigen und schützen vor allem junge Mädchen und Frauen. Wir legen fest, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unverzüglich durch das Jugendamt in Obhut genommen werden müssen, um weitere Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Mit den vorliegenden Regelungsvorschlägen möchten wir zudem sicherstellen, dass minderjährigen Flüchtlingen durch Unwirksamkeit oder Aufhebung ihrer Ehen keine asyl- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen.

Wichtig ist auch, dass wir mit den geplanten Regelungen ein sanktionsbewehrtes Verbot von rein religiösen oder kulturellen Ehen mit Minderjährigen einführen. So wollen wir am Staat vorbei geschlossene Kinderehen verhindern.“

Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften endlich unter Dach und Fach

Schutz eine Frage der Wertschätzung unserer Polizei und Rettungskräfte

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Winkelmeier-Becker:

„Polizisten und Rettungskräfte halten in ihrem Beruf jeden Tag den Kopf für uns hin. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und unsere besondere Anerkennung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz setzen wir eine wichtige Forderung der Union aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt leider zu – auch gegen Polizisten und Rettungskräfte. Dabei nehmen Angriffe während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrt oder der Aufnahme eines Unfalls, zu. Diese standen bislang aber nicht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. Mit der Reform stehen künftig alle „tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“, unter gesonderter Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es auch Investitionen in die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte. Als Union im Bund haben wir darauf reagiert und stärken Bundespolizei und Bundeskriminalamt mit 10.000 neuen Stellen und 2 Milliarden Euro für bessere Ausstattung bis 2020. Ähnliches Engagement erwarten wir von den Ländern, um für alle Bürger ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Es darf nicht sein, dass in Nordrhein-Westfalen die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu werden 70 Prozent höher ist als in Bayern, wie dies die gerade veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik erneut belegt.“

Ullrich:

„Wer nicht zum Gewaltverzicht gegen Polizisten und Rettungskräfte bereit ist, während sie für den Staat und die Sicherheit in diesem Land ihren Dienst tun, muss Post vom Staatsanwalt bekommen. Ein rabiater Angriff auf Polizisten ist keine Bagatelle. Das machen wir mit dem verschärften Straftatbestand bei tätlichen Angriffen deutlich.
Es ist erfreulich, dass im Gesetzentwurf ein „Gaffer-Paragraph“ geschaffen wurde. Ein Behindern von Rettungs- oder Hilfeleistungen wie das Blockieren einer Rettungsgasse steht künftig unter Strafe. In den Verhandlungen hatte sich die Union vehement dafür eingesetzt, dass die Änderungen im Strafgesetzbuch auch auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste übertragen werden.

Ein friedlicher Umgang miteinander und Respekt vor der Polizei sind unabdingbarer Grundkonsens einer Gesellschaft. Die Arbeit von Polizei und Rettungskräften verdient generell mehr Wertschätzung. Dafür treten Bund und Länder ein. Auch Schulen können wichtige Präventionsarbeit leisten. Achtung vor der Arbeit von Polizei und Rettungskräften ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben aller Kulturen in Deutschland.“

Rehabilitierung Homosexueller wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen

Strafrechtliches Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten

Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

„Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir das Gesetz zur Rehabilitierung derjenigen homosexuellen Männer, die allein wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt wurden. Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Durch die Rehabilitierung heben wir den durch die Verurteilung erlittenen und fortbestehenden Strafmakel auf. Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen

Die pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt in rechtspolitischer Hinsicht eine Besonderheit dar. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Aufhebung der Strafurteile mit diesem Gesetz den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Neben der strafrechtlichen Rehabilitierung werden die betroffenen Männer zügig und angemessen entschädigt. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir jetzt als Gesetzgeber schnell handeln und den Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen.“

Hintergrund

Dass das Gesetz erst jetzt in das parlamentarischen Verfahren eingebracht wird, ist vor allem Mängeln des Ausgangsentwurfs des Bundesjustizministers geschuldet. Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf es keine Rehabilitierung für Handlungen erfolgen, die nach dem damaligen Recht auch für heterosexuelle Handlungen strafbar waren oder nach heutigem Recht strafbar sind. Daraus resultierende Wertungswidersprüche waren schon in den Vorberatungen Gegenstand der Verhandlungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen strafwürdigen hetero- und homosexuellen Handlungen kommen wird.