Neuigkeiten aus Berlin

„Nein heißt Nein“ tritt in Kraft.

Dank Union auch mehr Schutz vor „Grapschern“ und Übergriffen aus Gruppen


Heute tritt das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Kernpunkt ist die Verwirklichung des „Nein heißt Nein“-Prinzips. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Mit der „Nein heißt Nein“-Lösung schützen wir die sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Damit haben wir gesetzlich die „rote Linie“ da gezogen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Das ist ein großer Erfolg für die Union. Schon im Februar hatte die CDU in der „Mainzer Erklärung“ das „Nein heißt Nein“ gefordert.
Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe, ebenso wie Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden. Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Diese nötige Konsequenz konnte die Union gegen den deutlichen Widerstand aus der SPD und Opposition verankern.
Die Umsetzung des „Nein heißt Nein“-Prinzips sehe ich als Meilenstein an. Die überwältigende Zustimmung im Bundestag gibt mir da Recht. Schade, dass wir darauf solange warten mussten, weil Bundesjustizminister Maas einen unzureichenden Gesetzesentwurf vorgelegt hatte.“

 

 (Foto: Tobias Koch)

Gesetzentwurf zur Corporate Social Responsibility vermeidet unnötige Bürokratie

Sachverständigenanhörung bestätigt wesentliche Positionen der Union

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am gestrigen Montag eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) durchgeführt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass der Gesetzgeber neue gesetzliche Berichtspflichten zur Corporate Social Responsibility nur mit Augenmaß einführen sollte. Genau dafür tritt die Union ein.
CSR-Berichterstattung ist sachgerecht, weil bei der Bewertung von Unternehmen nicht allein rein finanzielle Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch die Beachtung von Menschenrechten, Arbeitnehmerbelangen und Umweltschutz. Allerdings muss man wissen, dass Unternehmen heute schon darüber berichten, sei es aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis."

Heribert Hirte: "Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung unnötige Bürokratie vermeidet und sich eng an den Vorgaben der EU-Richtlinie orientiert. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bei diesem Gesetzentwurf gute Arbeit geleistet. Insbesondere ist es richtig, dass der Anwendungsbereich der verpflichtenden Berichterstattung auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen begrenzt bleibt. Damit vermeiden wir einen überbordenden Bürokratieaufwand für kleine und mittelständische Unternehmen. Dem gesteigerten Informationsinteresse wird ausreichend Rechnung getragen.

Zu klären bleibt, ob es tatsächlich sinnvoll ist, wenn das Ergebnis einer an sich freiwilligen externen Prüfung des CSR-Berichts veröffentlicht wird. Auch lohnt es sich, die Höhe der im Gesetzentwurf vorgesehenen Bußgelder noch einmal zu hinterfragen."

 

 

 

Siegburger CDU-Abgeordnete wird Beraterin der Deutschen Bischofskonferenz

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker wurde zur Beraterin der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz ernannt. „Die Familie ist der Kern unserer Gesellschaft. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und danke für das Vertrauen“, so die CDU-Politikern. Die Siegburgerin wurde bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz für die nächsten fünf Jahre in das Amt gewählt.

Neben der neuen Aufgabe ist Winkelmeier-Becker auch Vorsitzende des katholischen Arbeitskreises für Familienerholung e.V.. In dieser Funktion hat sie derzeit auch den Vorsitz bei der konfessionsübergreifenden Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung (BAG FE) inne.

 

 

 

Stalking endlich angemessen ahnden

Union stärkt Opferschutz

Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die heute eingebrachte Reform ist längst überfällig. Dass ein Stalking-Opfer bislang erst sein ganzes Leben umkrempeln muss, bevor der Staat effektiv gegen den Täter vorgeht – diese Handhabung ist aus Sicht der Opfer zynisch. Künftig hängt die Strafbarkeit nicht vom Verhalten des Opfers ab, sondern von der Nachstellung an sich. Damit stärken wir deutlich die Rechte des Stalking-Opfers und ahnden das Verhalten des Täters angemessen. Dazu wandeln wir den Straftatbestand von einem Erfolgsdelikt in ein potentielles Gefährdungsdelikt um.

Damit setzen wir als Union unsere zentrale Forderung aus dem Koalitionsvertrag für eine Absenkung der Hürden bei der Verurteilung von Stalkern durch. Gerne hätten wir diesen Schritt schon früher getan. Aus dem Hause Maas kam aber keine Initiative für mehr Opferschutz. Erst die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mussten über den Bundesrat aktiv werden. Ich erwarte jetzt ein zügiges parlamentarisches Verfahren, um die Besserstellung der Opfer von Nachstellung nicht noch länger aufzuschieben."

Internetpranger hat mit Verbraucheraufklärung nichts zu tun

Öffentlich geförderte Portale bieten gute Beratung und intensiven Meinungsaustausch

Um die Informationsseite www.kostenfalle-zahn.de der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine Diskussion in der Öffentlichkeit entbrannt. Dazu erklären die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"Unter der Domain mit dem irreführenden Namen www.kostenfalle-zahn.de wird der Seitenbesucher auf ein Forum weitergeleitet, auf dem zusammenhang- und folgenlos anonyme Beschwerden aneinandergereiht werden. Substanzielle Informationen und Hilfsangebote: Fehlanzeige. Ein Mehrwert für den Verbraucher ist hier nicht zu erkennen.

Der Bund finanziert den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit erheblichen Mitteln, damit er Verbraucher über Missstände aufklärt und berät. Mit 'Kostenfalle Zahn' kommt der vzbv diesem Auftrag aber nicht nach. Wir fordern den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz daher auf, dafür zu sorgen, dass der mit Mitteln aus seinem Ministerium ausgestattete vzbv seinem Auftrag auch hier gerecht wird.

Wir weisen auch darauf hin, dass es – im Gegensatz zur Seite 'Kostenfalle Zahn'– öffentlich geförderte Portale gibt, die gute Beratung und intensiven Meinungsaustausch anbieten."

Hintergrund:

Die Webseite www.kostenfalle-zahn.de ist eine Unterseite der vzbv-Homepage, auf der Beschwerden von Patienten anonym und ohne Namen der behandelnden Zahnärzte veröffentlicht werden. Gegen diese Praxis hatte sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gewandt, die selbst kostenfreie zahnärztliche Patientenberatung in Beratungsstellen in allen Bundesländern anbietet.