Neuigkeiten aus Berlin

Union stärkt Innere Sicherheit

Zusätzliche Mittel für die Sicherheitsbehörden beschlossen

Am heutigen Dienstag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Haushalt des Bundesministeriums des Innern abschließend beraten. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Rhein-Sieg Kreis, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Haushalt tragen wir als CDU unserer Verantwortung gegenüber dem Bürger Rechnung. Wir sind damit gut gerüstet, um gegen die Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus und die Kriminalität effektiv vorzugehen.

Wir haben in dieser Legislaturperiode für unsere Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste) insgesamt mehr als 10.000 zusätzliche Stellen bis zum Jahr 2020 beschlossen. Die Bundespolizei erhält zum Beispiel im Haushalt 2017 1.970 neue Stellen, von 2015 bis 2020 werden es insgesamt 7.500 zusätzliche Stellen sein. Und auch das Bundeskriminalamt wird durch den Haushalt 2017 um 826 neue Stellen wachsen, in dem Zeitraum 2015 bis 2020 werden es insgesamt über 1.300 zusätzliche Stellen sein. Den Verfassungsschutz werden wir ebenfalls deutlich stärken.

Neben zusätzlichem Personal wurde auch eine Vielzahl von technischen Verbesserungen in den Sicherheitsbehörden ermöglicht. Die Bundespolizei etwa wird drei neue hochseetaugliche Schiffe und einen zusätzlichen Transporthubschrauber erhalten. Hinzu kommen bei der Bundespolizei umfangreiche Stellenhebungen und ein Liegenschaftsprogramm. Und durch den Aufbau der völlig neuen "Zentralstelle für Informationstechnik im Bereich der Inneren Sicherheit" (ZITiS) tragen wir auch neuen technischen Entwicklungen Rechnung.

Wir stehen zu unseren Sicherheitsbehörden - durch effektive Befugnisse, aber auch durch die Ausstattung mit den erforderlichen Mitteln, um diese Befugnisse dann wahrnehmen zu können. Auch wenn andere Parteien inzwischen glücklicherweise von ihrem alten Feindbild einer gut ausgestatteten Polizei als Instrument eines "Polizei- und Überwachungsstaates" Abstand zu nehmen scheinen, die Union ist und bleibt die Partei der inneren Sicherheit".

 

 

 

Wir stärken den forschenden Mittelstand

Haushaltsausschuss stellt weitere Mittel bereit

"Der Haushaltsausschuss hat auf Initiative der CDU beschlossen, den Etat für den forschenden Mittelstand insgesamt um weitere 40 Mio. Euro zu erhöhen. Dabei erhält die Industrielle Gemeinschaftsforschung, mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Forschungseinrichtungen in ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit unterstützt werden, einen Aufwuchs von 30 Mio. Euro. Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), mit dem wir eine breite Palette von Innovationsvorhaben der kleinen und mittleren Unternehmen fördern, stellen wir 10 Mio. Euro mehr zur Verfügung. Damit kann der forschende Mittelstand insgesamt über 35 Mio. Euro mehr verfügen als vom Bundeswirtschaftsminister ursprünglich beantragt“, so die Siegburger CDU-Abgeordnete, die sich für diese Erhöhung stark gemacht hatte.

"Wir haben auch in unserer Region Bonn/Rhein-Sieg viele mittelständische Unternehmen, die bereits von der Förderung durch ZIM und die IGF profitiert haben. Allein in der laufenden Wahlperiode gingen Fördermittel von 3,8 Mio € aus dem Zentralen Investitionsprogramm Mittelstand an Unternehmen in der Region, die mit ihren innovativen Produkten erfolgreich am Markt agieren und Arbeitsplätze schaffen können. Es ist wichtig, dass der regionale Mittelstand auch in den nächsten Jahren weitere Unterstützung erhält“, so Winkelmeier-Becker.

 

 

 

Internetplattformen müssen konsequenter gegen rechtswidrige Hassbotschaften vorgehen

Gesetzesverschärfungen sind überfällig

Die Justizministerinnen und -minister beraten am heutigen Donnerstag auf ihrer Herbstkonferenz unter anderem auch darüber, wie "Hate Speech" im Internet wirksam unterbunden werden kann. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass die Justizministerkonferenz den Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet auf ihre Tagesordnung gesetzt hat. Wir als Union fordern schon seit langem, dass Facebook und andere Plattformbetreiber solche Botschaften umgehend löschen. Da die Löschungsquoten aber nach wie vor viel zu gering sind, muss der Gesetzgeber nun klare Vorgaben machen. Die Zeit der Appelle und runden Tische ist vorbei!

Demokratie lebt vom Austausch unterschiedlicher Meinungen, ja vom harten Streit in der Sache. Hassbotschaften, persönliche Verunglimpfungen und Gewaltaufrufe im Internet aber vergiften zunehmend die Diskussionskultur und schaden der Demokratie.

Man kann nicht oft genug betonen, dass die Opfer von strafbaren oder persönlichkeitsverletzenden Äußerungen einen Unterlassungsanspruch haben - egal ob die Äußerung im Internet oder außerhalb des Internets gefallen ist. Im Internet kann dieser Unterlassungsanspruch nur mithilfe der Plattformbetreiber effektiv durchgesetzt werden. Facebook und Co. trifft eine Rechtspflicht zur Löschung, sobald sie Kenntnis von der rechtswidrigen Äußerung haben.  Dieser Pflicht kommen viele Anbieter bei weitem nicht konsequent genug nach. Oftmals fehlen auch schon praktikable Wege, auf denen die Opfer Hass-botschaften melden können.

Der Gesetzgeber muss den Betreibern daher klare Fristen setzen und empfindliche Bußgelder auferlegen, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllen. Zudem muss sich das besondere Unrecht von Beleidigungen im Internet auch im Strafrecht widerspiegeln. Der Strafrahmen ist bis heute gleich - unabhängig davon, ob das Opfer im geschlossenen Raum oder im World Wide Web verunglimpft wird.  

Wir brauchen aber unbedingt höhere Strafen für Cybermobbing. Denn die Folgen solcher Taten sind für die Opfer ungleich gravierender, wenn sie vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamiert werden. Wir fordern Minister Maas daher auf, zügig einen geeigneten Gesetzentwurf vorzulegen."

 

 

 

Justizminister Maas muss bei Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie nachbessern

Junge Familien und Senioren dürfen beim Eigentumserwerb nicht zu Verlierern werden

Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sorgt mit unbestimmten Rechtsbegriffen für große rechtliche Unsicherheit. Banken wissen nicht mehr, an wen überhaupt noch Kredite vergeben dürfen. Das Nachsehen haben in besonderem Maße junge Familien und Senioren. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann:

"Die aktuelle Praxis zeigt, dass einige Banken nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mehreren Altersgruppen die Finanzierung des Eigenheims verwehren. Davon betroffen sind vor allem junge Familien die Eigentum erwerben wollen und Senioren, die ihre Immobilie altersgerecht sanieren möchten - sie sind nach den unklaren gesetzlichen Regelungen überwiegend als "nicht kreditwürdig" einzustufen. Dies ist weder angemessen, noch von der EU-Richtlinie so bezweckt.  

Sowohl betroffene Bürgerinnen und Bürger als auch die Kreditinstitute haben uns die praktischen Probleme im Zusammenhang mit den unklaren Vorgaben für die sogenannte Kreditwürdigkeitsprüfung aufgezeigt. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben bereits einen umsetzbaren Gesetzentwurf erarbeitet, der diese Unsicherheit beseitigen würde. Daher muss Justizminister Maas seinen Presseankündigungen vom Wochenende jetzt Taten folgen lassen und für Rechtssicherheit sorgen."

 

 

 

CDU erreicht Mittelaufstockung bei Bundesstiftung Mutter und Kind

Im Bundeshaushalt 2017 wird es zusätzliche Mittel für die Familien, Frauen, Kinder und Jugendlichen in Deutschland geben.  

„Die Unionsfraktion hat bei bedeutenden Initiativen in der Frauenpolitik wichtige Akzente gesetzt“, betonten die CDU-Abgeordneten der Region Claudia Lücking-Michel, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Norbert Röttgen. Gemeinsam hat man u.a. erreicht, dass die Bundesstiftung Mutter und Kind, die sich um Schwangere und Mütter in Not kümmert, vier Millionen Euro zusätzlich erhält.

Ende September hatten die CDU-Abgeordneten ein Schreiben des Regionalverbandes Donum Vitae Bonn/Rhein-Sieg erhalten, indem man um Unterstützung für die Mutterstiftung bat. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen konnte eine Erhöhung der Bundeseinlage, die vorher nicht im Regierungsentwurf stand, durch den Einsatz der Abgeordneten erreicht werden.  

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" vergibt seit mehr als 30 Jahren finanzielle Hilfen, die je nach Einzelfall für Schwangerschaftsbedarf, die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstige, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen ausbezahlt werden.