Neuigkeiten aus Berlin

In erster Lesung der verschiedenen Anträge zur Impfpflicht haben wir uns nun auch im Plenum mit dem Unions-Vorschlag für ein Impfvorsorgegesetz befasst. Dabei ist deutlich geworden: gegenüber den Befürwortern einer unbedingten Impfpflicht, aber erst recht gegenüber denen, die eine Impfpflicht kategorisch ausschließen, haben wir die besseren Argumente. Anders als die Koalitionsfraktionen flüchten wir uns nicht in Gruppenanträge, die kaschieren sollen, dass die Ampel an dieser Stelle keine einheitliche Position hat.

Die von uns entwickelte differenzierte Lösung sieht vor, jetzt die notwendige Vorsorge für weitere Pandemiewellen zu treffen und gleichzeitig flexibel auf weitere Entwicklungen reagieren zu können. Dazu soll jetzt schnellstmöglich mit dem Aufbau eines Impfregisters begonnen werden. Der Ethikrat und Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen bestätigen uns, wie nützlich eine verbesserte Basis an Gesundheitsdaten für die Bekämpfung der Pandemie wäre. Darüber hinaus muss die Impfkampagne verbessert werden. Denn das vergangene Jahr hat deutlich gezeigt: Nichts hilft uns allen so wirkungsvoll bei der präventiven Bekämpfung der Pandemie wie eine hohe Impfquote in der Bevölkerung. Die Bundesregierung muss die Impfinfrastruktur dauerhaft vorhalten und insgesamt die Impfkampagne verbessern. Sie muss Milieus ansprechen, die bisher eine niedrige Impfquote aufweisen. Schließlich fordern wir einen Impfmechanismus, der eine zielgenaue Impfpflicht (z.B. auf bestimmte Jahrgänge oder Professionen begrenzt oder bei Bedarf für alle Erwachsenen) schnell durch einfachen Beschluss des Bundestags und des Bundesrats scharf stellen kann, wenn dies wegen neuer Entwicklungen, etwa einer neuen Virusvariante erforderlich wird und ein dafür wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Damit sind wir gewappnet für wirksame Reaktionen, wenn - und nur dann - sich abzeichnet, dass diese notwendig werden. Für die aktuelle Omikronwelle kommt eine Impfpflicht jetzt ohnehin zu spät. Jetzt aber eine Impfpflicht anzuordnen, die im Herbst oder Winter gegen eine Virusvariante wirken soll, die wir noch gar nicht kennen und gegen die womöglich ein angepasster Impfstoff eingesetzt werden muss, ist - auch verfassungsrechtlich - schwer zu begründen.

Es ist zudem ein krasser Widerspruch, wenn ein Teil der Ampel eine solche Impfpflicht unterstützt, gleichzeitig aber die Rechtsgrundlage für eine Masken- oder Testpflicht in Geschäften und Restaurants oder am Arbeitsplatz weitgehend abschafft. Unser Vorschlag schafft dagegen einen umsetzbaren und vor allem rechtssicheren Schutz für unser Land - insbesondere vor einer künftigen Virusvariante im kommenden Herbst. Der CDU/CSU-Antrag richtet sich an alle, die für eine Politik des Augenmaßes sind.

 

Trockene und heiße Sommer machen einen Umbau der Städte mit mehr Pflanzen und Wasserspeichern sowie weniger Versiegelung nötig. Um sich hierüber und weitere Themen rund um die Zukunft der klimaresilienten Stadt auszutauschen, habe ich mich mit dem Geschäftsführer des Garten- und Landschaftsbauverbandes (GaLaBau), Dr. Robert Kloos und dem Vizepräsidenten Thomas Banzhaf getroffen. GaLaBau hat 4.200 Mitgliedsbetriebe, die sich als eine von wenigen Handwerksbranchen im vergangen Jahr über ein Plus von rund 2,5% abgeschlossenen Ausbildungsverträgen freuen konnten.

Die Begrünung unserer Städte ist ein wichtiges Anliegen, das die Auswirkungen des Klimawandels abfedern und ihm sogar entgegenwirken kann. Beispielsweise kann hier der Einsatz von Zukunftsbäumen wie Silberlinde, Kornelkirsche oder Spitzahorn helfen, die sowohl extrem heiße und trockene Sommer, als auch feuchtkalte Winter vertragen. Auch Gründächer, die die Biodiversität steigern, Wasser speichern und den Überbau mit Solaranlagen ermöglichen, bleiben weiterhin wichtig und sollten durch den Bund gefördert werden. Eine bepflanzte Stadt kann in heißen Sommern zu einem Temperaturunterschied von 6-8 Grad in der Nacht führen. Mehr Pflanzen sind also auch für unsere Gesundheit von besonderer Bedeutung.

Privatkunden machen rund 60 Prozent des Gesamtumsatzes im Garten- und Landschaftsbau aus. Eine Initiative des Verbandes betrifft die zunehmend mit Schotter bedeckten Vorgärten. Diese fehlen Insekten und Vögeln als Lebensraum, es fehlt Fläche zur Versickerung von Wasser bei Starkregenereignissen und in heißen Sommern speichern die Steine die Hitze. Die Kommunen hingegen haben über Jahre im Bereich Umwelt gespart und haben nun Nachholbedarf. Förderprogramme des Bundes, die Stadtgrün als Voraussetzung haben, helfen die richtigen Anreize zu setzen.

Die Bürgerinnen und Bürger leiden derzeit unter massiven Preissteigerungen. Nach mehr als zehn Jahren niedriger Inflation sind die Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher seit Juli 2021 in der Spitze auf 5,3 Prozent im Vorjahresvergleich gestiegen. Die Energiepreise sind ein entscheidender Preistreiber. Sie sind in diesem Winter um bis zu 40 Prozent gestiegen. Dabei ist klar: Erneuerbare Energien sind nicht das Problem, sondern Teil der Lösung. CO2-Preise machen den geringsten Anteil der aktuellen Steigerungen aus, stattdessen haben sich vor allem die fossilen Energieträger Gas und Öl durch geostrategische Konflikte und weltweite starke Nachfrage massiv verteuert. Diese hohen Kosten treffen besonders Haushalte mit geringen Einkommen, aber auch die breite Mittelschicht sowie die Unternehmen und Kommunen in Deutschland sehr stark.

Deshalb muss auch die Bundesregierung endlich handeln. Die CDU/CSU-Fraktion hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zusammengestellt, das kurz- und mittelfristig für Entlastung sorgen soll. Dazu gehören die Abschaffung der EEG-Umlage für alle Stromkunden spätestens zur Mitte dieses Jahres, die Senkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für 2022 und 2023 auf sieben Prozent und die Stromsteuer in einem weiteren Schritt massiv abzusenken. Für Pendler wollen wir die Entfernungspauschale auf 0,38 EUR pro Kilometer erhöhen.

Nur wenn der Strompreis Verbraucher und Wirtschaft nicht erdrückt, wird die Energiewende erfolgreich sein. Für unser Ziel Klimaneutralität müssen gleichzeitig Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz weiter intensiv gefördert werden. Sie sollen steuerlich deutlich schneller und besser absetzbar werden. Solange die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern noch besteht, benötigen wir eine nicht-staatliche strategische Gasreserve, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Energiepreisspitzen zu stärken.

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie wächst die Hoffnung, dass mit dem Abebben der Omikron-Welle das Schlimmste bald überstanden ist. Doch keiner kann vorhersehen, was im Herbst droht. Für den Fall, dass sich eine neue gefährliche Mutante breit macht, will die Unionsfraktion Deutschland mit einem Impfvorsorgegesetz wappnen. Denn nur eine hohe Impfquote schützt vor Covid-19. In ihrem Antrag „Impfvorsorgesetz – ein guter Schutz für unser Land“ fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, sich darauf vorzubereiten, dass mit dem Auftreten einer neuen Virusvariante erneut eine Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur droht. Aus Sicht der Fraktion sind dafür ein Impfregister, die Intensivierung der Impfkampagne und ein gestufter Impfmechanismus nötig. Ohne diese Vorbereitungen erscheint eine allgemeine Impfpflicht nicht umsetzbar. Ohnehin ist es für den Schutz vor der aktuellen Viruswelle zu spät.  

Grundlegend für den gegenwärtigen Kampf gegen Corona ist eine ausreichende Datenbasis in Form eines Impfregisters. Es gibt Auskunft darüber, wer geimpft ist und wer nicht. Auf diese Weise können Menschen rechtzeitig über notwendige Impfungen oder Auffrischungen informiert und beraten werden. Das Register erlaubt Vorhersagen über eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems und hilft bei der Ermittlung von Impfpassfälschungen.  

In ihrem Konzept definiert die Unionsfraktion auch, unter welchen Voraussetzungen ein Impfmechanismus in Kraft gesetzt werden könnte. Das hängt davon ab, wie gefährlich eine neue Virusvariante ist: wie schnell sie sich überträgt, wie schwer die Erkrankung ist, die sie auslöst, ob ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht und wie hoch die Impfquote dann ist. Geimpft werden könnte nach einem Stufenmodell: zunächst die besonders gefährdete Gruppe der über 60-Jährigen, dann die über 50-Jährigen, die Beschäftigten in Schulen, Kitas, den Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sowie der Polizei. Mit einem einfachen Bundestagsbeschluss kann der Mechanismus schnell aktiviert werden, sollte die Corona-Lage es etwa im nächsten Herbst oder Winter erfordern.

Bislang ist die Unionsfraktion die einzige Fraktion mit einem fertigen Konzept. Die Regierung hat nichts vorgelegt, sie hat die Verantwortung auf die Abgeordneten abgeschoben. Die Union ist zur Zusammenarbeit bereit, aber sie wird die Regierung bei ihren handwerklichen Fehlern, wie sie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemacht wurden, zur Nachbesserung auffordern. Diese soll zum 15. März greifen, wirft aber jede Menge Fragen hinsichtlich der Umsetzbarkeit auf.

Heute haben sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestags für die neue Legislaturperiode konstituiert. Unter Leitung von Vizepräsident Wolfgang Kubicki wählten die Mitglieder des Rechtsausschusses dabei in geheimer Wahl die Bundestagsabgeordnete aus dem Rhein-Sieg-Kreis, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zu ihrer neuen Vorsitzenden. Bereits am Montag hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sie für dieses Amt offiziell nominiert. "Ich freue mich sehr auf die verantwortungsvolle Aufgabe als Vorsitzende des Rechtsausschusses. Rechtspolitik hat immer auch gesellschaftspolitische Bezüge. Es geht um die Sicherung von Freiheit und den Schutz der Schwachen, um die Stärkung des Rechtsstaats und um die schwierige Abwägung widerstreitender Grundrechte. In der Sitzungsleitung kann ich an meine Erfahrungen aus der Zeit als Zivil- und Familienrichterin anknüpfen," so die Abgeordnete aus Siegburg. Winkelmeier-Becker war bereits von 2005 bis 2019 Mitglied des Rechtsausschusses und in der Zeit seit 2014 auch Sprecherin ihrer Fraktion für dieses Themengebiet. Zuvor war sie als Richterin am Amtsgericht in Siegburg tätig.