Neuigkeiten aus Berlin

Verwertungsgesellschaften erfüllen wichtige Funktion für Kreative

Koalition bringt Neuordnung des Rechtsrahmens auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neuordnung des rechtlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften im Urheberrecht in den Bundestag einzubringen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Verwertungsgesellschaften sind für einen wirksamen und lückenlosen Schutz des geistigen Eigentums und für eine florierende Kulturwirtschaft unverzichtbar. Kreatives Schaffen hängt nicht zuletzt davon ab, dass es fair bezahlt wird. Künstler und andere Kreative sind dabei darauf angewiesen, dass ihre Rechte von einer Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden. Verwertungsgesellschaften sorgen zudem für einen einfachen Zugang der Nutzer zu den erforderlichen Rechten, indem sie ihnen einen „one-stop-shop“ bieten.

Mit dem neuen Gesetz passen wir den deutschen Rechtsrahmen an die neuen europaweit geltenden Vorgaben an. Unser Ziel ist es, die bewährten Mechanismen des deutschen Rechts so weit wie möglich zu erhalten. Zugleich soll der neue Rechtsrahmen auch den Anforderungen des digitalen Zeitalters entsprechen.

Zur kollektiven Rechtewahrnehmung gehört auch eine angemessene und effektive Entlohnung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke im Rahmen von Privatkopien. Das System der Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Verbänden der Speichermedienunternehmen funktioniert bisher nicht zufriedenstellend. Bis die Urheber ihr Geld erhalten, vergeht oftmals viel zu viel Zeit. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung vorschlägt, das Verfahren schneller und effizienter zu gestalten.

Der Gesetzentwurf stellt insofern eine gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen dar.“

 

 

 

Neuer Generalbundesanwalt überzeugt im Rechtsausschuss

Ausweitung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts war ein richtiger Schritt.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat sich der neue Generalbundesanwalt Peter Frank den Fragen der Abgeordneten gestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir sehen das Amt des Generalbundesanwalts bei Peter Frank in guten Händen. Er hat dargelegt, dass er sehr aktiv prüfen wird, ob wegen der Bedeutung einer Straftat oder erkennbarer Täterstrukturen Anlass für eine Übernahme von Ermittlungen besteht. Der Gefahr, dass Ermittlungen an Zuständigkeitsstreitigkeiten scheitern, kann so wirksam begegnet werden. Die von uns im März als Folge aus dem NSU-Untersuchungsausschuss beschlossene und mittlerweile in Kraft getretene Ausweitung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird hier effektiv genutzt.“

 

 

 

Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken bleibt auf hohem Niveau erhalten

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird sinnvoll weiterentwickelt


Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (2. UWGÄndG) verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:


"Mit der beschlossenen UWG-Novelle erleichtert der Gesetzgeber die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das sowohl durch komplizierte europäische Richtlinienvorgaben als auch durch eine ausdifferenzierte Rechtsprechung geprägt ist. Künftig können die Rechtsanwender die maßgeblichen Regeln, die aus der einschlägigen EU-Richtlinie stammen, unmittelbar dem deutschen UWG entnehmen. Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer können sich damit auf eine einheitliche Rechtsquelle stützen, um gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorzugehen. Wir entsprechen mit dieser Novellierung auch Forderungen der Europäischen Kommission.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in intensiven und konstruktiven parlamentarischen Beratungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die etablierte Systematik des deutschen Lauterkeitsrechts soweit wie möglich bewahrt wird, um Lücken insbesondere im Bereich des Schutzes von Mitbewerbern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu verhindern. So wird vor allem die bisherige Generalklausel als Auffangtatbestand für die unterschiedlichsten Fallgruppen von unlauteren Handlungen erhalten.”

 

 

 

 

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss für die Unterbringung in der Psychiatrie gestärkt werden

Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig gewährleistet bleiben


Das Kabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften“ beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


"Es ist gut, dass nun ein Gesetzentwurf zum Thema Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB vorliegt, mit dem langjährige Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen werden. CDU und CSU haben sich bereits im Koalitionsvertrag dafür eingesetzt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Unterbringung stärker zu berücksichtigen. Dies wird jetzt umgesetzt und damit eine Reformidee aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.


Insbesondere aktuelle Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich stärker konkretisiert werden muss.


Zukünftig muss einerseits ausgeschlossen sein, dass jemand schon wegen eines Deliktes mit nur geringem Schaden in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden kann. Andererseits darf eine Reform des Unterbringungsrechts aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Allgemeinheit gehen. Dies wird bei den weiteren Beratungen zu prüfen sein."

 

 

 

Verbot von zusätzlichen Gebühren bei Online-Buchung stärkt Verbraucherrechte

Ab 2017 sind Gebühren für Kreditkartenzahlung bei Online-Buchung EU-weit untersagt

Das Europäische Parlament hat einer verbindlichen Abschaffung zusätzlich anfallender Kreditkartengebühren für Online-Buchungen zugestimmt. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:


"Wer online Reisen bucht und mit Kreditkarte bezahlen möchte oder sogar bezahlen muss, soll zukünftig nicht mehr für zusätzlich anfallende Gebühren aufkommen müssen. Davon waren insbesondere die Kunden von Reiseportalen oder der Deutschen Bahn betroffen. Wir haben uns im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages seit längerem für die Abschaffung dieser sog. "Surcharges" eingesetzt, die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein klaren Sieg für die Verbraucher in Deutschland und Europa."