Neuigkeiten aus Berlin

"Königsteiner Appell" für Flüchtlingskinder in Deutschland

Als Mitglied im Deutschen Komitee für UNICEF unterstütze ich den „Königsteiner Appell“ für Flüchtlingskinder auf Recht auf eine Kindheit, ein Zuhause und die Chance auf bestmögliche Entwicklung:

Weltweit haben rund 50 Millionen Menschen ihr Zuhause verloren, seit Januar sind Zehntausende Kinder als Flüchtlinge zu uns gekommen. Einige sind sogar ohne ihre Eltern hier. Sie kommen aus Kriegs- und Krisengebieten, aus Ländern, deren verbrecherischen Regime Menschen unterdrückt und verfolgt, sie fliehen, weil sie um ihr Leben fürchten. Oftmals haben sie kaum persönliche Dinge dabei und mussten alles in der Heimat lassen. Der Weg der Flucht ist oft sehr weit und gefährlich.

Die Länder und Kommunen stehen jetzt vor großen Herausforderungen und dafür brauchen sie Unterstützung. Die bekommen sie auch. Allein für das Jahr 2015 hat der Bund sein Engagement für die Flüchtlingshilfe verdoppelt. Insgesamt fließen in diesem Jahr 1 Milliarde Euro an die Länder zur Unterstützung der Flüchtlingshilfe. Ab 2016 wird er sich strukturell und dauerhaft an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligen.
Ein gutes Miteinander ist eine Chance für die Flüchtlingskinder – und für Deutschland:

[Download Königsteiner Appell]

 

 

Grüne versuchen Ortsumfahrung Much zu torpedieren

Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung versuchen die Grünen die Prüfung der Ortsumfahrung Much für den neuen Bundesverkehrswegeplan zu torpedieren.

Winkelmeier-Becker: "Es zeigt sich erneut, dass die Grünen mit allen Mitteln versuchen, das für die Region so wichtige Verkehrsprojekt zu verhindern. Mit einem fast zweiseitigen Fragenkatalog soll die Bundesregierung sich dafür rechtfertigen, dass sie das Projekt von sich aus für den Verbleib im neuen Bundesverkehrswegeplan prüfen will. Aus rein parteipolitischen Gründen hat sich die rot-grüne Landesregierung geweigert, das Projekt anzumelden - ungeachtet der hohen Gefährlichkeit und der großen Belastung durch den innerörtlichen Verkehr in Much und ungeachtet der weit fortgeschrittenen Planung und der bereits ausgegebenen hohen Summen."

"Dass das Bundesministerium dann im November letzten Jahres angekündigt hat, das Projekt in eigener Initiative zu prüfen, bedeutetet einen Lichtblick für die geplagte Gemeinde", so Bürgermeister Norbert Büscher.

Dahinter, dass der Ortsumfahrung Much jetzt sogar in einer Bundestagsdrucksache Beachtung geschenkt würde, steckt womöglich die tiefe Angst der Grünen, dass die weitere Aufnahme der Ortsumfahrung Much in den neuen Verkehrswegeplan doch noch Realität werden könnte, folgert Notburga Kunert, die Vorsitzende der CDU Much.

"Dass die Grünen versuchen mit einer Reihe kritischer und teils belangloser Fragen jetzt über die Bundesgrünen versuchen, die Notwendigkeit einer Ortsumfahrung für Much in Zweifel zu ziehen, ist aus meiner Sicht blamabel und zeigt, dass sie sich nicht für wichtige Straßenprojekte in unserer Region interessieren", so die Siegburger Bundestagsabgeordnete.

 

 

 

Reform der Tötungsdelikte hat keine Priorität

Expertengruppe schließt Arbeit ab

Die Expertengruppe zur „Überarbeitung der Tötungsdelikte“ hat ihre Arbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Woche vorgestellt werden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:  

„Für die Unionsfraktion hat die Reform der Tötungsdelikte aktuell keine Priorität. Ein Festhalten an der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Unverjährbarkeit von Mord sind für uns unverzichtbar. Lebenslange Freiheitsstrafe für die Tötung eines Menschen, die aufgrund weiterer Umstände als besonders verwerflich zu beurteilen ist, entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der allermeisten Menschen in unserem Land. Die Gerichte haben zu sämtlichen Rechtsproblemen – insbesondere zu den einzelnen Mordmerkmalen wie Habgier oder Heimtücke – akzeptable Lösungen entwickelt.

So kann schon jetzt in Mordfällen ausnahmsweise von lebenslanger Freiheitsstrafe abgesehen werden, wenn das konkrete Verschulden des Täters als sehr gering zu bewerten ist (sogenannte Rechtsfolgenlösung). Die von den Reformbefürwortern häufig angeführten Fälle des 'Haustyrannen-Mord‘ (misshandelte Frau ermordet misshandelnden Mann) überzeugen daher nicht. Bereits jetzt erkennt die Rechtsprechung an, dass die Tat einer schwachen, misshandelten Frau, die ihr Martyrium beendet, indem sie ihren gewalttätigen Ehemann beispielsweise im Schlaf – also heimtückisch – tötet, anders behandelt werden muss als die Tat des 'Haustyranns‘, wenn dieser seine Ehefrau heimtückisch tötet. Die Einzelfallgerechtigkeit ist also gegeben. Jede Reform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie bessere Ergebnisse liefert als die heutige Rechtsprechungspraxis.

Im Übrigen ist das Argument der Reformbefürworter, es handle sich bei Mord um eine Vorschrift aus der NS-Zeit, nicht ganz zutreffend: Für die Tötungsdelikte dürfte insbesondere der Entwurf des Schweizer Rechtswissenschaftler Carl Stooss von 1894 Pate gestanden haben. Zudem hat Prof. Dr. Dr. Albin Eser bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass Roland Freisler (Staatssekretär im Reichsjustizministerium bzw. Präsident des Volksgerichtshofes) ursprünglich gerade nicht die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, sondern einen Einheitstatbestand favorisiert habe. Damit wollte Freisler den Richtern die volle Freiheit zur Verhängung der Todesstrafe geben.“

 

 

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker: ElterngeldPlus für Geburten ab dem 1. Juli

Startschuss für einen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 können Mütter und Väter das neue ElterngeldPlus in Anspruch nehmen.

Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinanderfolgende Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

„Damit verbessern wir die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten auch den Unternehmen neue Perspektiven bei der Personalplanung, so die Siegburger CDU-Abgeordnete. „ Ich begrüße es, dass das EltergeldPlus denjenigen Eltern zugutekommt, die sich die Erziehungsaufgabe teilen.“

Informationen und Seviceangebote finden Sie auf www.elterngeld-plus.de.

 

 

 

Steuerliche Entlastung für Familien und Bürgerinnen und Bürger

Der Abbau der kalten Progression kommt voran

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Hierzu die Siegburger CDU-Abgeordnete:

„Der haushaltspolitische Konsolidierungskurs der letzten Jahre hat sich ausgezahlt“, so Winkelmeier-Becker. „Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen, um Bürgerinnen und Bürger - und hier insbesondere Familien - um mehr als 5 Mrd. Euro zu entlasten.

Mit dem Gesetz stellen wir die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sicher. Ersterer wird für das laufende Jahr von 8.354 € auf 8.472 € und 2016 auf 8.652 € angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4.368 € auf 4.512 € und für 2016 auf 4.608 € erhöht. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld erhöhen wir rückwirkend ab Januar um 4 € und ab 2016 um weitere 2 € je Kind.
Wir heben ebenfalls im kommenden Jahr den Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 € auf 160 € an. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1.1.2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 € auf dann 1.908 €. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 €.

Zudem gehen wir das Thema der kalten Progression an. Zum Abbau der Wirkungen für die Jahre 2014 und 2015 werden die Tarifeckwerte um ca. 1,5 Prozent verschoben. Damit setzt die Steuerprogression später ein. Der Anfang 2015 vorgelegte Steuerprogressionsbericht hat also schon Wirkung gezeigt. Auch in Zukunft wollen wir den Steuerprogressionsbericht zum Anlass nehmen, den Handlungsbedarf zur Kompensation der kalten Progression zu prüfen und möglichst schnell umzusetzen. Hierzu nehmen wir eine Formulierung in den Bericht des Finanzausschusses auf, in der der Finanzausschuss den Bericht über die Wirkung der kalten Progression jeweils beraten und zugleich mit konkreten Handlungsvorschlägen erörtern wird.

Bei den rückwirkenden Regelungen haben wir auch einen guten Kompromiss zwischen Entlastungswirkung und Bürokratieaufwand gefunden. So kommt es zum einen zu keiner Änderung von SGB II-Leistungen oder von Unterhaltsleistungen durch die nachträgliche Auszahlung von Kindergeld. Ebenso werden Arbeitgeber entlastet, indem die Änderungen einzelner Lohnabrechnungen infolge der rückwirkenden Anhebung z. B. des Grundfreibetrages unterbleibt und die Nachberechnung allein im Dezember 2015 ermöglicht wird.“