Neuigkeiten aus Berlin

Gewalttaten gegen Frauen in Köln und Hamburg müssen Folgen nach sich ziehen

Zu den Gewalttaten gegen Frauen in Köln und Hamburg erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Angriffe auf Frauen in Köln und Hamburg sind nicht nur kriminell, sie sind zutiefst menschenverachtend. Sie verstoßen gegen unsere Gesetze und gegen unsere Grundwerte des gleichberechtigten und selbstbestimmten Miteinanders der Geschlechter. Wer diese Werte nicht respektiert, kann nicht Teil unserer Gesellschaft sein. Wer in Deutschland bleiben will muss sich rechtstreu verhalten. Schon geringere Formen der Kriminalität sollten zu Abschiebungen führen
können. So hat es die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe beschlossen.

Wenig Verständnis habe ich dafür, dass die Polizei die Szene der Täter angeblich kennt und dennoch überrascht war von deren Gewaltpotenzial. Warum ist hier nicht wirksamer eingegriffen worden? Es ist nicht hinnehmbar, dass die Szene beobachtet wird ohne entschieden dagegen vorzugehen.

NRW-Innenminister Jäger soll bitte erklären, was er damit meint, die Übergriffe seien nicht hinnehmbar, nachdem die Polizei den Ereignissen offenbar weitestgehend tatenlos zugesehen hat. Er muss die Polizei in die Lage versetzen, auch gegen derart große Gruppen effektiv vorgehen zu können.

Es darf nicht sein, dass Frauen sich schon Gedanken machen müssen, wo sie zu bestimmten Uhrzeiten noch langgehen können. Die Polizei muss sich wieder Respekt verschaffen und eine klare Null-Toleranz-Strategie verfolgen, auch gegenüber Delikten wie Drogendealen, Taschendiebstahl oder auch Belästigungen.

Ich spreche allen betroffenen Frauen mein Mitgefühl und meine Solidarität aus und möchte sie ermuntern, sich bei Bedarf professionelle Hilfe zu nehmen, damit sich keine dauerhaften Traumata verfestigen. Verfolgte und bedrohte Menschen sind bei uns weiter willkommen. Gewalttäter waren und sind es nicht. “

 

 

 

Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht ist Danaergeschenk für Kreative

Rückrufrecht schadet Urhebern und Verlagen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vorgelegt. In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben sich jüngst Autoren, Verleger und Literaturagenten gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der von Minister Maas vorgelegte Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht ist ein Danaergeschenk für Kreative. Das geplante Rückholrecht nach fünf Jahren würde den allermeisten Autoren Steine statt Brot geben und die Vertrauensbasis zwischen Urhebern und Verlagen zerstören.

Der Gesetzentwurf verkennt, dass gerade kleine und mittlere Verlage oftmals über viele Jahre Geld und Vertrauen in die nachhaltige Entwicklung eines Autors investieren. Die Grundlage für solche Investitionen würde dramatisch gefährdet, wenn finanzstarke Global Player Autoren nach fünf Jahren aus ihrer Verlagsbeziehung herauskaufen könnten. Somit wäre etwa fraglich, ob ein Verlag noch Vorschüsse im bisherigen Umfang zahlen könnte, auf die viele Urheber existenziell angewiesen sind. Auch besteht die Gefahr, dass kleine und mittlere Verlage auf diese Weise aus dem Markt heraus gedrängt werden. Ein Verlust an kultureller Vielfalt und Qualität wäre die Folge.

Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Defizite auf, zum Beispiel eine ausufernde und unpraktikable Pflicht jedes Werknutzers auf Auskunft und Rechnungslegung.

Als Union werden wir uns für grundlegende Änderungen des Gesetzentwurfs einsetzen. Unser Ziel ist ein Urhebervertragsrecht, das den Kreativen tatsächlich hilft."

VW bekennt sich zu umfassender Schadensregulierung

Neue Konzernspitze agiert bei Aufklärung des Abgas-Skandals vorbildlich

Vertreter des Vorstands der Volkswagen AG, an der Spitze Marketing-Vorstand Stackmann, haben am heutigen Mittwoch zum Abgas-Skandal dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Rede und Antwort gestanden. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Manipulation der Abgaswerte war ein schwerer, nicht zu rechtfertigender Fehler. Er hat das Vertrauen der Verbraucher in die Produkte von VW weltweit enttäuscht und dem Ansehen des weltgrößten Automobilkonzerns schwer geschadet.

Demgegenüber ist nun die Informationspolitik und das Bemühen um Aufklärung und Transparenz durch die neue Konzernspitze vorbildlich. Hiervon konnten sich die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am heutigen Mittwoch selbst ein Bild machen. Die Vertreter des VW-Vorstands haben klargestellt, dass der VW-Konzern voll zu seiner Verantwortung steht und alle entstandenen Schäden sowohl gegenüber den Verbrauchern als auch gegenüber den Händlern anerkennen und ausgleichen wird. VW will  hierbei unbürokratisch vorgehen und sich auch nicht hinter Verjährungsregeln etc. "verstecken". Diese klare Zusage begrüßen wir."

 

 

Europa braucht einen zukunftsfähigen digitalen Binnenmarkt

Maßstab muss ein starkes Urheberrecht sein

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Mittwoch einen Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt und einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des Urheberrechts vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass die Kommission den digitalen Binnenmarkt mit den heutigen Vorschlägen und Ankündigungen weiterentwickelt. Kommissar Günther Oettinger setzt den richtigen Schwerpunkt.

Nur mit einem intelligenten, harmonisierten Rechtsrahmen kann Europa im digitalen Zeitalter eine Führungsrolle einnehmen. Es ist an der Zeit, dass die in die Jahre gekommenen europäischen Vorschriften überarbeitet werden.  

Aus Sicht der Nutzer ist es schwer verständlich, wenn sie die legal in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Inhalte nicht nutzen können. Es ist daher konsequent, wenn die Kommission die grenzüberschreitende Portabilität von digitalen Inhalten fördern will.  

Zugleich müssen alle Vorschläge im Bereich des Urheberrechts von den Interessen der Kreativen her gedacht werden. Das Urheberrecht muss künstlerische und geistige Leistungen in ihrer Wertschöpfungskette umfassend schützen. Dies muss unverändert auch in der digitalen Welt gelten. Es ist daher besonders zu loben, wenn die Kommission die angemessene Beteiligung der Urheber an der Wertschöpfung im Internet in den Blick nimmt. Auch über den besseren Schutz von Presseerzeugnissen muss europäisch nachgedacht werden."

Rechtssicherheit für Syndikusanwälte wird hergestellt

Hauptanliegen der Union bei Haftungsregelung und Altersversorgung werden umgesetzt

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte soll in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:  

"Wir haben unser Ziel erreicht und mit der Schaffung eines eigenen Berufsrechts für Syndikusanwälte Rechtssicherheit für den gesamten Berufsstand geschaffen. Zugleich stellen wir damit auch die Altersversorgung der Syndi-kusanwälte über die berufsständischen Versorgungswerke wieder sicher.  

Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts galt es, für die Syndikusanwälte die Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Berufsausübung zu schaffen und zudem den Status quo vor den Urteilen des Bundessozialgerichts weitestgehend wiederherzustellen. Das ist gelungen. Syndizi sind keine Anwälte zweiter Klasse, sondern zentrale und integrale Bestandteile der Anwaltschaft. In Zeiten, in denen rechtliche Regulierung und Verhaltensregeln in der Wirtschaft immer mehr Bedeutung gewinnen, tragen Syndikusanwälte in ihrer Sonderstellung als auf ihr Berufsrecht vereidigte Rechtsanwälte "das Recht ins Unternehmen". Diese Stellung des Syndikusrechtsanwalts stärken wir durch das neue Gesetz, damit er sowohl für Juristen als auch Unternehmen attraktiv bleibt.  

CDU und CSU haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass Syndikusanwälte vollständig den allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung unterliegen und sie nicht gegenüber ihren Arbeitgebern haften bzw. eine eigene Haft-pflichtversicherung  benötigen. Damit wird eine Ungleichbehandlung zwischen Syndizi und angestellten Anwälten verhindert. Das ist ein großer Erfolg im Interesse der vielen Syndikusanwälte in Deutschland.  

Ferner haben wir erreicht, dass Syndikusanwälte grundsätzlich weiterhin Mitglied in den berufsständischen Versorgungswerken für Rechtsanwälte bleiben können und dafür von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. In Reaktion auf die BSG-Urteile bestehen nun auch Möglichkeiten für ein auf drei Jahre befristetes, rückwirkendes Befreiungsrecht. Dies gilt in den Fällen, in denen die Versorgungswerke eine Höchstaltersgrenze vorsehen. Damit erhalten die Versorgungswerke Zeit, diese auch EU-rechtlich bedenkliche Höchstaltersgrenze zu streichen."