Neuigkeiten aus Berlin

Schutz von Kindern im Netz erhöhen

Versuch von Cybergrooming endlich bestrafen


Beim Fachgespräch am gestrigen Dienstag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde die Expertise „Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien“ vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Es kann nicht sein, dass beim sogenannten Cybergrooming ein Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn der Täter versehentlich nur ein Elternteil oder einen Polizeibeamten statt eines Kindes erreicht. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass der Besitzer von Kinderpornographie geringer bestraft wird als beispielsweise ein Ladendieb. Die Union fordert daher seit Jahren die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz bzw. für die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Schriften und die Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming, da uns der Schutz von Kindern ein wichtiges Anliegen ist. Bisher scheitert die Umsetzung allerdings an unserem Koalitionspartner.
Das gestrige Fachgespräch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat uns insoweit bestätigt. Die gestern vorgestellten Empfehlungen beinhalten die langjährigen Forderungen der Union: Gefordert wird in der Expertise unter anderem die „Versuchsstrafbarkeit für gängige Täterstrategien im Bereich des sogenannten Cybergroomings“ sowie die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz der Kinderpornographie.
Für uns ist es wichtig, dass der Gesetzgeber alles unternimmt, um sogenanntes Cybergrooming – also Handlungen von Erwachsenen, die sich im Internet insbesondere als Kinder ausgeben, um sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen zu knüpfen – zu verhindern. Mit dem im November 2014 verabschiedeten Gesetz „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ wurde die Strafbarkeit des „Cybergroomings“ zwar auf alle Formen der modernen Kommunikation ausgedehnt. Dies war nach Ansicht der Union aber zu wenig. Die Union forderte bereits damals die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit bei Cybergooming. Dann wäre es bereits strafbar, wenn der Täter fälschlicherweise annimmt, dass er ein Kind im Internet in sexueller Absicht anspricht; tatsächlich aber mit einem Polizeibeamten oder den Eltern chattet, die sich als Kind ausgegeben haben. In derartigen Fallkonstellationen weist der Täter nachweislich die erforderliche kriminelle Energie auf, um sich mit einem Kind zu verabreden. Es ist dann nur eine Frage des Zufalls, ob der Täter - wie beabsichtigt - Kontakt zu einem Kind aufnimmt, um ein persönliches Treffen vorzubereiten und dies zu einem sexuellen Missbrauch zu nutzen, oder ob er zunächst an einen Erwachsenen gerät. Bereits in diesem Stadium ist ein strafwürdiges Verhalten gegeben, das eine Strafbarkeit des Versuchs rechtfertigt.
Von Experten wurde uns schon vor Jahren eindrücklich geschildert, dass eine solche Versuchsstrafbarkeit die Ermittlungsmöglichkeiten zur Überführung solcher Täter und die Chancen auf Verhinderung weiterer Taten maßgeblich steigern und damit auch präventiv wirken würde. Nur bei einer Strafbarkeit des Versuchs könnte in diesen Fällen ein Ermittlungsverfahren mit weiteren Optionen zur Überführung des Täters eingeleitet werden. Diese Erkenntnisse wurden auch gestern bestätigt.
In Bezug auf die Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Schriften hatten wir auch vor Jahren bereits die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz und die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Schriften auf mindestens bis zu fünf Jahre gefordert. Eine derartige Erhöhung ist einerseits wegen der hohen Schutzwürdigkeit von Kindern erforderlich. Zudem würde die Erhöhung des Strafrahmens – wie gestern auch erörtert worden ist – weitere prozessuale Möglichkeiten eröffnen wie beispielsweise Telefonüberwachung oder die Speicherung von Verbindungsdaten.
Wir hoffen nun, dass auch Bundesminister Maas die Expertise zur Kenntnis nimmt und kurzfristig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.“

 

 

SPD-Vorstoß zum Wohnungskauf ist eine Mogelpackung

Nach Presseberichten plant die SPD die bei einem Hauskauf anfallenden Gerichts- und Notargebühren zu pauschalieren. Auf diese Weise sollen die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie gesenkt werden. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-BT-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:

„Der SPD-Vorstoß zum Wohnungskauf ist eine Mogelpackung und geht in die falsche Richtung. Die Gerichts- und Notargebühren machen bei den Nebenkosten nur den geringeren Teil aus. Sie sind zudem degressiv gestaffelt. Deshalb schlagen sich höhere Immobilienpreise unterproportional beim Gebührenanstieg nieder. Eine Pauschalgebühr wäre ein Bonusprogramm für den Kauf teurer Immobilien, ohne dass Normalverdienern geholfen würde. Der eigentliche Kostentreiber ist die Grunderwerbsteuer. Sie macht je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises aus. Sie ist in den letzten Jahren besonders in Bundesländern angehoben worden, in denen die Sozialdemokraten die Ministerpräsidenten stellen. Hier besteht der eigentliche Handlungsbedarf. Die Länder sollten vielmehr über Freibeträge nachdenken, um Familien mit Kindern beim Eigentumserwerb zu helfen. Wir als Union wollen zudem, dass der Staat Familien mit Kindern gezielt beim Haus- oder Wohnungskauf finanziell unterstützt."

 

 

 

Flüchtlingskinder schnell und gut integrieren

Wer Flüchtlingsfamilien unterstützt, kann sich um Mittel aus dem Programm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ bewerben

„Flüchtlinge, die längere Zeit oder dauerhaft in Deutschland bleiben, müssen sich schnell und gut bei uns integrieren. Dabei kommt unserem Erziehungs- und Bildungssystem ab der Kita eine sehr große Bedeutung zu“, so die Siegburger CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker.
 
Die Bundesregierung fordert und fördert, dass Migranten ihre Kinder in das deutsche Bildungssystem integrieren. Mit dem neuen Programm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ stellt der Bund weitere drei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um Kinder mit Migrationshintergrund zügig und dauerhaft mit guter Bildung zu versorgen.
 
Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Eltern ihre Kinder möglichst rasch in die Obhut der Kitas geben, damit die Mädchen und Jungen schnell Deutsch lernen und mit der Lebensweise in Deutschland vertraut werden. Um das möglichst flächendeckend zu erreichen, ist die Arbeit von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern sehr wichtig.
 
Sie können die neu in Deutschland angekommenen Eltern mit unserem Bildungssystem ab der Kita vertraut machen und sie dazu animieren, die Kinder möglichst gut fördern zu lassen und ihnen dadurch die Integration zu erleichtern.

Bereits jetzt nehmen rund 7.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter in Deutschland diese Aufgabe wahr. Um noch mehr Kinder aus Migrantenfamilien in das deutsche Bildungssystem zu integrieren, legt die Bundesregierung ab Frühjahr 2017 das neue Programm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ mit 3 Millionen Euro jährlich auf. Mittel aus dem neuen Programm können sowohl freie als auch öffentliche Träger beantragen, die mit geflohenen Familien arbeiten.
 
www.elternchance.de

 

 

 

Bund verstärkt Schutz für geflohene Frauen und Kinder in Unterkünften

Die von UNICEF und der Bundesregierung ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird ausgebaut. Bisher gibt es 25 geförderte Koordinatorenstellen. Nun sollen 75 weitere hinzukommen. Bewerben können sich nun freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10. Februar 2017.
 
Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Mitglied im Deutschen Komitee für UNICEF ist, begrüßt die verstärkte Förderung: „Frauen und Kinder brauchen besonderen Schutz vor Gewalt. Vielfach haben sie Missbrauch und Übergriffe erlebt, sie sind die Schwächsten und benötigen besondere Hilfen. Solange sie sich in Notunterkünften aufhalten, müssen wir sie besonders schützen und ihnen Zugang zu Hilfs- und Integrationsangeboten machen. Ich freue mich deshalb, dass zusammen mit UNICEF zusätzliche 75 Koordinierungsstellen sich um besseren Schutz in Einrichtungen kümmern und ihr Wissen in ihre Netzwerke weitertragen werden.
 
https://www.bmfsfj.de/blob/109450/5040664f4f627cac1f2be32f5e2ba3ab/schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf
 
Überdies fördert die Bundesregierung gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen. Hierfür können Kommunen vergünstigte Investitionskredite in Anspruch nehmen:
 
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/
 
Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: www.gewaltschutz-gu.de
 
Zum Hintergrund:
Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.

 

 

 

Speicherung von Verbindungsdaten ist dringend notwendig

Deutsche Regelung dürfte Anforderung des EUGH erfüllen
 
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom gestrigen Mittwoch strenge Vorgaben für die sog. Vorratsdatenspeicherung gemacht. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Speicherung der Verbindungsdaten ist insbesondere in der heutigen Zeit für Polizei und Strafermittler ein sehr wichtiges Aufklärungsinstrument. Gerade der entsetzliche Terroranschlag in Berlin hat gezeigt, dass wir überall und jederzeit mit Anschlägen rechnen müssen. Mit der Vorratsdatenspeicherung können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen und der Abläufe vor und nach einer schweren Straftat erheblich erleichtert werden.
 
Wir gehen davon aus, dass unsere Regelung den Vorgaben des EUGH entspricht. Der Zugriff auf Verbindungsdaten gilt in Deutschland nur für schwere Straftaten und steht unter einem Richtervorbehalt. Wir haben nur sehr kurze Fristen. Bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen. Sollte wider Erwarten die Vorgabe nicht erfüllt sein, müssten wir die entsprechende europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dringend überprüfen. Der Staat muss in der Lage sein, seine Bürger vor den Tätern zu schützen."