Neuigkeiten aus Berlin

„Nein heißt Nein“-Prinzip schützt sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber

Bundesrat berät über Reform des Sexualstrafrechts

Am Freitag dieser Woche steht die Reform des Sexualstrafrechts auch auf der Tagesordnung des Bundesrats. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Die „Nein heißt Nein“-Lösung ist ein Meilenstein. Mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen schützen wir die sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Die Reform des Sexualstrafrechts ist aber auch eine Sternstunde des Parlaments. Die Koalitionsfraktionen haben das Prinzip „Nein heißt Nein“ im Alleingang in die Reform eingebracht. Dass dann „Nein heißt Nein“ auch noch Einstimmig vom Bundestag verabschiedet wurde – das kommt ganz selten vor!

Am Erfolg hatten dabei wesentlich die Frauen der Union Anteil. Gemeinsam ist es uns gelungen, gesetzlich die „rote Linie“ da zu ziehen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe, ebenso wie Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden.

Auch hier konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehr Schutz der sexuellen Selbstbestimmung realisieren.

 

 

EU-Kommission stärkt den Schutz kreativer Leistungen im Urheberrecht

Eine Zukunft für die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlegern

Die EU-Kommission hat am gestrigen Mittwoch ihre Vorschläge zur Modernisierung des Urheberrechts in Europa präsentiert. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, das Urheberrecht in Europa zu modernisieren und kreative Leistungen besser zu schützen.

Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Anerkennung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungen von Presseverlagen. Durch die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts werden Presseverleger mit anderen Werkmittlern wie etwa Tonträgerherstellern gleichgestellt. Das deutsche Recht dient dabei als Vorbild. Zugleich werden sinnvolle Konsequenzen aus den bisherigen praktischen Erfahrungen mit dem Leistungsschutzrecht in Deutschland gezogen. Der klare Rechtsrahmen wird nicht nur europaweite Li-
zensierungen verbessern, sondern auch die Rechtsdurchsetzung gegenüber marktmächtigen Internetunternehmen stärken.

Wir begrüßen auch, dass sich die EU-Kommission der prekären Situation der Buch- und Wissenschaftsverlage annimmt. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit eröffnet, eine Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen sicher zu stellen. Ohne solche gesetzliche Regelungen wäre die bewährte Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften aufgrund der europäischen und nationalen Rechtsprechung bedroht. Dies zeigen die aktuellen Vorgänge bei der
VG Wort sehr deutlich. Dabei ist es im Internetzeitalter wichtiger denn je, dass Autoren und Verleger ihre Rechte gemeinsam durchsetzen.

Die Vorschläge aus Brüssel bestätigen uns in unserem Vorhaben, in den nächsten Wochen eine nationale Regelung im Deutschen Bundestag auf den Weg zu bringen, um ein klares Signal für eine Fortsetzung der Verlegerbeteiligung zu senden.“

 

 

 

Rechtssicherheit bei der Immobilienkreditvergabe schaffen

Bundesjustizminister muss zügig handeln

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bankenwirtschaft und die Verbraucherzentrale Bundesverband zu einem "Runden Tisch" eingeladen, um die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie aufgetretenen Probleme bei der Immobilienkreditvergabe zu besprechen. Bislang hat es aber noch keine Ergebnisse gegeben. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

" Wir fordern den Bundesjustizminister auf, die rechtlichen Unsicherheiten sowohl für die Banken als auch für die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer rasch zu beseitigen, damit künftig wieder alle Altersgruppen die Möglichkeit der Eigenheimfinanzierung erhalten.

Vor dem Hintergrund der spanischen Immobilienkrise, wo viele Verbraucherinnern und Verbraucher mit der Rückzahlung ihrer Immobilienkredite überfordert waren, können wir nachvollziehen, dass die Europäische Kommission die Kreditvergabe in Europa verantwortlicher ausgestalten wollte. Die aktuelle Praxis zeigt aber, dass einige Banken nach der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie mehreren Altersgruppen die Finanzierung des Eigenheims verwehren. Davon betroffen sind vor allem junge Familien die Eigentum erwerben wollen und Senioren, die ihre Immobilie altersgerecht sanieren möchten.

Dies ist weder im Gesetz angelegt, noch ist dies beabsichtigt. Es scheint aber eine Verunsicherung bei den Banken bei der Anwendung des Gesetzes vorzuliegen.

Wichtig ist daher, dass schnell Klarheit geschaffen wird. "

 

 

 

Alle Parteien haben Anlass nachzudenken - Zur Wahl in Mecklenburg-Vorpommern

Das Ergebnis der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern ist schon ein Denkzettel: SPD -5 Prozent, CDU -4 Prozent, Linke -5,2 Prozent, Grüne raus. Der Erfolg der AfD ist dabei kein neues Phänomen und auch kein vornehmliches Unionsproblem: zweitstärkste Partei war die AfD schon in Sachsen-Anhalt, wo sie ebenso wie in Baden-Württemberg vor der SPD lag. Der Erfolg der AfD hat viel mit der Ablehnung der Flüchtlingspolitik zu tun.

Deshalb hier nochmal die Grundsätze: Die CDU steht mit ihrem christlichen Menschenbild für eine Politik, die vor Krieg und Verfolgung geflüchteten Menschen in Not hilft; das ist Markenkern - selbst dann, wenn das Stimmen kostet und Machtverlust bedeuten kann! Diese Hilfe ist Hilfe auf Zeit, ob kürzer oder länger, bis zur Beendigung der Notlage. Das kann zur dauerhaften Bleibeperspektive werden; ob es dazu kommt, richtet sich nach anderen Kriterien, u.a. nach Integrationsbereitschaft und -fähigkeit.

Das "C" verpflichtet nicht dazu, unterschiedslos jeden aufzunehmen, der sich aus verständlichen Gründen bessere Lebenschancen in Deutschland verspricht. Denn schon ein Blick auf die Landkarte oder in die Zahlen des UNHCR zeigt, dass Migration nach Deutschland nicht die großen Probleme der Menschen in Afrika lösen kann; aber wir müssen ganz schnell zu wirksamen Hilfen kommen, um den jungen Menschen gute Entwicklungsperspektiven in ihrer Heimat zu geben. Das hat wieder mit dem "C" zu tun, aber auch mit der ganz praktischen Erkenntnis, dass wir sonst mit einem Zustrom rechnen müssen, der selbst mit besser geschützten Grenzen kaum zu bewältigen wäre.

All das muss besser differenziert werden. In der Praxis von Politik, Verwaltung und Gerichten, vor allem aber auch im Erklären der Politik. Nur so können die Ängste vermieden werden, von denen die Falschen profitieren.

Mich macht ratlos zu sehen, dass die Union von Merkel bis Seehofer viele wichtige Dinge für die notwendige Differenzierung auf den Weg gebracht hat, etliches in der großen Koalition auch umgesetzt werden konnte; dass aber Fragen von entscheidender Bedeutung wie die Einrichtung von Transitzonen oder die Anerkennung der Maghreb-Staaten als Sichere Herkunftsländer von Rot-Grün verhindert werden, ob im Bundestag oder im Bundesrat (so z.B. die NRW-Regierung). Und mich ärgert, dass die Medien, die mit höchstem moralischen Anspruch das unterschiedslose Willkommen und volle Integrationsversprechen gegenüber allen Ankommenden gefordert haben und damit auch eine differenzierende Diskussion fast unmöglich gemacht haben, sich nun darüber begeifern, dass die Kanzlerin deshalb angegriffen wird.

 

Auskunftsanspruch für Scheinväter ist im Regelfall sachgerecht

Belange des Scheinvaters, der Mutter und des biologischen Vaters müssen zum gerechten Ausgleich gebracht werden

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Auskunfts- und Regressanspruchs des Scheinvaters in den Bundestag einzubringen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Ein Scheinvater muss die Möglichkeit haben, seinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Unterhalts gegen den wahren Vater durchzusetzen. Dies kann er nur, wenn er im Regelfall das Recht hat, von der Mutter zu erfahren, wer der biologische Vater sein könnte. Der gesetzliche Auskunftsanspruch darf aber in einer Trennungssituation nicht dazu missbraucht werden, die Mutter darüber hinaus auszuforschen. Daher muss der Auskunftsanspruch eng begrenzt sein. Die Auskunftsverpflichtung darf zudem nicht gelten, wenn sie für die Mutter in einem besonderen konkreten Fall unzumutbar wäre.

Mit dem Entwurf wird im Kern nur die Rechtslage wiederhergestellt, die bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2015 galt. Der Gesetzgeber hat dem Scheinvater schon seit langem einen Regressanspruch gegen den biologischen Vater zugebilligt, der seinen eigentlich bestehenden Unterhaltsverpflichtungen nie nachgekommen war. Es wäre widersprüchlich, wenn der Scheinvater diesen Regressanspruch praktisch nie durchsetzen könnte.

In diesem Zusammenhang ist es richtig, den Regressanspruch zeitlich zu begrenzen. Es wäre nicht angemessen, einen Unterhaltsregress unter Umständen über Jahrzehnte zuzulassen. Dies würde dem Umstand nicht gerecht, dass der vermeintliche Vater mit dem Kind typischerweise über die längste Zeit ein normales Familienleben geführt hat. Es muss zudem vermieden werden, dass die gelebte soziale Beziehung zum Kind durch solche Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein entwertet wird.

Die Rechtsordnung kann solche Lebenssituationen nur begrenzt regeln. Es geht hier um einen Zahlungsanspruch, nicht aber darum, in einer Trennungssituation „schmutzige Wäsche zu waschen“ oder eine verständliche Enttäuschung zu kompensieren.“