Neuigkeiten aus Berlin

VW bekennt sich zu umfassender Schadensregulierung

Neue Konzernspitze agiert bei Aufklärung des Abgas-Skandals vorbildlich

Vertreter des Vorstands der Volkswagen AG, an der Spitze Marketing-Vorstand Stackmann, haben am heutigen Mittwoch zum Abgas-Skandal dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Rede und Antwort gestanden. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Manipulation der Abgaswerte war ein schwerer, nicht zu rechtfertigender Fehler. Er hat das Vertrauen der Verbraucher in die Produkte von VW weltweit enttäuscht und dem Ansehen des weltgrößten Automobilkonzerns schwer geschadet.

Demgegenüber ist nun die Informationspolitik und das Bemühen um Aufklärung und Transparenz durch die neue Konzernspitze vorbildlich. Hiervon konnten sich die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am heutigen Mittwoch selbst ein Bild machen. Die Vertreter des VW-Vorstands haben klargestellt, dass der VW-Konzern voll zu seiner Verantwortung steht und alle entstandenen Schäden sowohl gegenüber den Verbrauchern als auch gegenüber den Händlern anerkennen und ausgleichen wird. VW will  hierbei unbürokratisch vorgehen und sich auch nicht hinter Verjährungsregeln etc. "verstecken". Diese klare Zusage begrüßen wir."

 

 

Europa braucht einen zukunftsfähigen digitalen Binnenmarkt

Maßstab muss ein starkes Urheberrecht sein

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Mittwoch einen Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt und einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des Urheberrechts vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass die Kommission den digitalen Binnenmarkt mit den heutigen Vorschlägen und Ankündigungen weiterentwickelt. Kommissar Günther Oettinger setzt den richtigen Schwerpunkt.

Nur mit einem intelligenten, harmonisierten Rechtsrahmen kann Europa im digitalen Zeitalter eine Führungsrolle einnehmen. Es ist an der Zeit, dass die in die Jahre gekommenen europäischen Vorschriften überarbeitet werden.  

Aus Sicht der Nutzer ist es schwer verständlich, wenn sie die legal in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Inhalte nicht nutzen können. Es ist daher konsequent, wenn die Kommission die grenzüberschreitende Portabilität von digitalen Inhalten fördern will.  

Zugleich müssen alle Vorschläge im Bereich des Urheberrechts von den Interessen der Kreativen her gedacht werden. Das Urheberrecht muss künstlerische und geistige Leistungen in ihrer Wertschöpfungskette umfassend schützen. Dies muss unverändert auch in der digitalen Welt gelten. Es ist daher besonders zu loben, wenn die Kommission die angemessene Beteiligung der Urheber an der Wertschöpfung im Internet in den Blick nimmt. Auch über den besseren Schutz von Presseerzeugnissen muss europäisch nachgedacht werden."

Rechtssicherheit für Syndikusanwälte wird hergestellt

Hauptanliegen der Union bei Haftungsregelung und Altersversorgung werden umgesetzt

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte soll in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:  

"Wir haben unser Ziel erreicht und mit der Schaffung eines eigenen Berufsrechts für Syndikusanwälte Rechtssicherheit für den gesamten Berufsstand geschaffen. Zugleich stellen wir damit auch die Altersversorgung der Syndi-kusanwälte über die berufsständischen Versorgungswerke wieder sicher.  

Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts galt es, für die Syndikusanwälte die Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Berufsausübung zu schaffen und zudem den Status quo vor den Urteilen des Bundessozialgerichts weitestgehend wiederherzustellen. Das ist gelungen. Syndizi sind keine Anwälte zweiter Klasse, sondern zentrale und integrale Bestandteile der Anwaltschaft. In Zeiten, in denen rechtliche Regulierung und Verhaltensregeln in der Wirtschaft immer mehr Bedeutung gewinnen, tragen Syndikusanwälte in ihrer Sonderstellung als auf ihr Berufsrecht vereidigte Rechtsanwälte "das Recht ins Unternehmen". Diese Stellung des Syndikusrechtsanwalts stärken wir durch das neue Gesetz, damit er sowohl für Juristen als auch Unternehmen attraktiv bleibt.  

CDU und CSU haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass Syndikusanwälte vollständig den allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung unterliegen und sie nicht gegenüber ihren Arbeitgebern haften bzw. eine eigene Haft-pflichtversicherung  benötigen. Damit wird eine Ungleichbehandlung zwischen Syndizi und angestellten Anwälten verhindert. Das ist ein großer Erfolg im Interesse der vielen Syndikusanwälte in Deutschland.  

Ferner haben wir erreicht, dass Syndikusanwälte grundsätzlich weiterhin Mitglied in den berufsständischen Versorgungswerken für Rechtsanwälte bleiben können und dafür von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. In Reaktion auf die BSG-Urteile bestehen nun auch Möglichkeiten für ein auf drei Jahre befristetes, rückwirkendes Befreiungsrecht. Dies gilt in den Fällen, in denen die Versorgungswerke eine Höchstaltersgrenze vorsehen. Damit erhalten die Versorgungswerke Zeit, diese auch EU-rechtlich bedenkliche Höchstaltersgrenze zu streichen."

 

 

 

 

Verbraucherverbände erhalten Klagerechte im Kundendatenschutz

Klagerechte nur für seriöse und registrierte Verbraucherverbände

Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“, mit dem das Unterlassungsklagengesetz (UKlag) Erweiterung findet, wird in dieser Woche im Rechtsausschuss abgeschlossen. Darauf haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD am vergangenen Freitag geeinigt. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter Stefan Heck:

"Mit der Novellierung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Verbraucherschutzverbände künftig auch datenschutzrechtlichen Verstößen im Umgang mit Verbraucherdaten durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen begegnen können. Damit geben wir den Verbraucherschutzorganisationen ein wirksames Instrument an die Hand, um Missbrauchsgefahren, die sich z.B. aus einer marktbeherrschenden Stellung solcher Dienstleister ergeben können, wirksam einzudämmen. Beispiele, wie Facebook und Google zeigen eindrücklich, wie einzelne Unternehmen den Verbrauchern gegenüber den Umgang mit ihren Daten bewusst verschleiern.

Damit keine neue "Abmahnindustrie" entsteht, die in Abmahnungen ein Geschäftsmodell sieht, haben CDU und CSU durchgesetzt, dass nur seriöse Verbände ein Klage- und Abmahnrecht erhalten. Um ein Klagerecht zu erhalten, muss ein Verbraucherschutzverband daher eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und sich beim Bundesamt für Justiz registrieren lassen. Das Bundesamt für Justiz wird auch regelmäßig überprüfen, ob ein Verband bei der Verfolgung von Datenschutzverstößen sachgerecht vorgeht oder ob es ihm dabei mehr ums Geldverdienen geht. In diesem Fall wird der Verband wieder vonder Liste gestrichen. Ein Anhaltspunkt für eine solche "sachgerechte" Vorgehensweise wird z.B. auch sein, ob ein Verband ein betroffenes Unternehmen vor einer kostenpflichtigen Abmahnung zunächst – ohne Gebühren zu erheben – auf seinen Datenschutzverstoß hinweist. Damit wollen wir gerade kleinere Unternehmen und sog. Startups einerseits vor Abmahnkosten bewahren und andererseits dafür sorgen, dass neue datenbasierten Geschäftsmodelle und Innovationen auch unseren hohen Datenschutzstandards entsprechen.  

Da aufgrund der Entscheidung des EuGH über das "Safer Harbour"-Abkommen für Unternehmen große Rechtsunsicherheit bzgl. Datenübermittlung in die USA entstanden ist, war es CDU und CSU ferner ein Anliegen, dass die betroffenen Unternehmen bis zum 1. Oktober 2016 angemessene Zeit erhalten, ihre Datenübermittlung auf neue, rechtssichere  Grundlage zu stellen. Daher sind Abmahnungen und Klagen, die sich auf das "Safe Harbour"-Urteil stützen, bis dahin unzulässig."

 

 

 

 

Änderungen im Mietrecht dürfen Wohnungsneubau nicht gefährden

Vorstellungen des Bundesjustizministeriums gehen teilweise in die falsche Richtung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Leitlinien für ein zweites Mietrechtspaket in dieser Wahlperiode erarbeitet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"CDU und CSU stehen für ein ausgewogenes soziales Mietrecht, das die Mieter vor Überforderung schützt, aber zugleich die Rechte der Vermieter wahrt und Anreize für den Wohnungsneubau setzt. In angespannten Wohnungsmärkten ist es die Hauptaufgabe der Politik, gute Rahmenbedingungen für Investitionen zu setzen.

Die Vorstellungen des Justizministeriums gehen hier in die falsche Richtung. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss die aktuelle Marktsituation widerspiegeln. Dazu passt es überhaupt nicht, wenn auch bis zu zehn Jahre alte Mietverträge in die Vergleichsmiete einbezogen werden sollen. Solche Mietspiegel würden die Verhältnisse am Wohnungsmarkt verzerrt abbilden und Anreize in den Neubau und Modernisierungen ersticken. Das deutsche Vergleichsmietensystem beruht darauf, dass Mieter vor einer Änderungskündigung und einer Überforderung geschützt werden und der Vermieter zumindest auf längere Sicht annähernd marktbezogene Erträge realisieren kann. Dieses System wollen wir erhalten.

Bei Modernisierungen wollen wir sicherstellen, dass Mieter nicht durch kräftige Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Auch hier muss die Politik aber mit Augenmaß vorgehen, um erwünschte Verbesserungen der Wohnqualität und energetische Sanierungen nicht zu gefährden. Aus diesem Grund wollen wir kleine Privatvermieter, die eine vermietete Wohnung modernisieren wollen, bei der Bürokratie entlasten."