Neuigkeiten aus Berlin

Stalking endlich angemessen ahnden

Union stärkt Opferschutz

Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die heute eingebrachte Reform ist längst überfällig. Dass ein Stalking-Opfer bislang erst sein ganzes Leben umkrempeln muss, bevor der Staat effektiv gegen den Täter vorgeht – diese Handhabung ist aus Sicht der Opfer zynisch. Künftig hängt die Strafbarkeit nicht vom Verhalten des Opfers ab, sondern von der Nachstellung an sich. Damit stärken wir deutlich die Rechte des Stalking-Opfers und ahnden das Verhalten des Täters angemessen. Dazu wandeln wir den Straftatbestand von einem Erfolgsdelikt in ein potentielles Gefährdungsdelikt um.

Damit setzen wir als Union unsere zentrale Forderung aus dem Koalitionsvertrag für eine Absenkung der Hürden bei der Verurteilung von Stalkern durch. Gerne hätten wir diesen Schritt schon früher getan. Aus dem Hause Maas kam aber keine Initiative für mehr Opferschutz. Erst die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mussten über den Bundesrat aktiv werden. Ich erwarte jetzt ein zügiges parlamentarisches Verfahren, um die Besserstellung der Opfer von Nachstellung nicht noch länger aufzuschieben."

Internetpranger hat mit Verbraucheraufklärung nichts zu tun

Öffentlich geförderte Portale bieten gute Beratung und intensiven Meinungsaustausch

Um die Informationsseite www.kostenfalle-zahn.de der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine Diskussion in der Öffentlichkeit entbrannt. Dazu erklären die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"Unter der Domain mit dem irreführenden Namen www.kostenfalle-zahn.de wird der Seitenbesucher auf ein Forum weitergeleitet, auf dem zusammenhang- und folgenlos anonyme Beschwerden aneinandergereiht werden. Substanzielle Informationen und Hilfsangebote: Fehlanzeige. Ein Mehrwert für den Verbraucher ist hier nicht zu erkennen.

Der Bund finanziert den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit erheblichen Mitteln, damit er Verbraucher über Missstände aufklärt und berät. Mit 'Kostenfalle Zahn' kommt der vzbv diesem Auftrag aber nicht nach. Wir fordern den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz daher auf, dafür zu sorgen, dass der mit Mitteln aus seinem Ministerium ausgestattete vzbv seinem Auftrag auch hier gerecht wird.

Wir weisen auch darauf hin, dass es – im Gegensatz zur Seite 'Kostenfalle Zahn'– öffentlich geförderte Portale gibt, die gute Beratung und intensiven Meinungsaustausch anbieten."

Hintergrund:

Die Webseite www.kostenfalle-zahn.de ist eine Unterseite der vzbv-Homepage, auf der Beschwerden von Patienten anonym und ohne Namen der behandelnden Zahnärzte veröffentlicht werden. Gegen diese Praxis hatte sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gewandt, die selbst kostenfreie zahnärztliche Patientenberatung in Beratungsstellen in allen Bundesländern anbietet.

 

 

 

Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten schärfer sanktionieren


Kampf gegen Menschenhandel bleibt weiterhin wichtige Aufgabe


Von moderner Sklaverei ist auch Deutschland betroffen. Besonders entwürdigend und traumatisierend ist dabei die Zwangsprostitution. Zum heutigen europäischen Tag gegen Menschenhandel erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


„Zur Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel haben wir mit dem am 15. Oktober in Kraft getretenen Gesetz einen wichtigen Schritt getan. Die Strafvorschriften wurden objektiver und damit praktikabler ausgestaltet. Das wird es der Praxis einfacher machen, die Täter tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Einführung der Strafbarkeit von Freiern in Fällen, in denen diese die Zwangslage der Opfer erkennen und trotzdem ausnutzen, war seit Beginn der Koalition ein wichtiges Anliegen der Union, das nun endlich umgesetzt ist.
Der europäische Tag gegen Menschenhandel ist ein wichtiger Tag, der uns daran erinnert, dass wir in unserem Kampf dagegen nicht nachlassen dürfen. Besonders die Ausbeutung von Prostituierten stellt ein großes Problem im Bereich des Menschenhandels dar. In diesem Bereich besteht noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Eine Verschärfung der Strafvorschriften bei Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten scheiterte bisher allerdings am Bundesjustizminister. Aus meiner Sicht verdienen die Opfer von Zwangsprostitution mehr Schutz – dafür wird sich die Unionsfraktion auch weiterhin einsetzen.“

 

 

 

Fragen an Bundesjustizminister im Fall Al-Bakr

Bundesanwalt hätte früher aktiv werden müsssen
 
Die Vorgänge um den mutmaßlichen Terroristen Al-Bakr müssen vollständig aufgeklärt werden. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Den Justizbehörden vor Ort in Sachsen vorzuwerfen, dass sie die Gedankenwelt des mutmaßlichen islamistischen Terroristen Al-Bakr nicht enträtseln konnten, ist zu einfach. Es stellt sich die Frage, warum die Bundesanwaltschaft, die im Zuständigkeitsbereich von Bundesjustizminister Maas steht, nicht viel eher das Verfahren übernommen hat. Dort gibt es Spezialisten auch für islamistischen Terrorismus.

Der Bundesjustizminister muss insbesondere folgende Fragen beantworten: Warum wurde die Übernahme des Verfahrens am Freitag vergangener Woche abgelehnt? Warum hat der Generalbundesanwalt den Fall erst am Sonntag übernommen, so dass bis dahin die Ermittlungen von den nicht darauf spezialisierten Behörden in Sachsen geführt werden mussten? Warum wurde der Beschuldigte nicht sofort nach Karlsruhe überstellt und vernommen? Eine richterliche Anhörung anlässlich der Verkündung des Haftbefehls kann kein Vernehmungsgespräch durch erfahrene und zuständige Ermittlungsbeamte ersetzen. Seit wann war das Bundesjustizministerium über die Vorgänge informiert und was hat es veranlasst?

Auch als Konsequenz aus dem Zuständigkeitsgerangel beim NSU-Verfahren haben wir die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gestärkt. Es ist unverständlich, dass diese Kompetenzen nun nicht schnell und konsequent genutzt worden sind.“

Die Kindheit von Mädchen schützen

Verbot von Kinderehen zügig voran bringen

Anlässlich des Weltmädchentages hat die Kinderrechtsorganisation „Save the Children“ am heutigen Dienstag den Bericht "Jedes Mädchen zählt" vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der Bericht von "Save the Children" zum Weltmädchentag zeigt, dass ein Verbot von Kinderehen in Deutschland dringend notwendig ist. Kinderehen verstoßen gegen unsere Werte. Sie berauben Mädchen ihrer Kindheit, ihrer Bildungs- und Lebenschancen und ihrer sexueller Selbstbestimmung.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir unter anderem ein Aufhebungsverfahren für solche Ehen sowie ein einheitliches Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren vorgeschlagen. Auch wollen wir die Jugendämter stärken, damit das Kindeswohl von minderjährigen Frauen besser geschützt wird. Die Vorschläge bilden die Grundlage der Gespräche mit unserem Koalitionspartner. Wir sind zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres esetzgeberische Entscheidungen getroffen werden."

Hintergrund:

Der Kinderschutzbund Save the Children hat in seinem heute veröffentlichten Bericht "Jedes Mädchen zählt" eine Rangliste erstellt, die anzeigt, in welchen Ländern es Mädchen besonders gut bzw. schlecht geht. Deutschland liegt auf Platz 12, unter anderem wegen der hohen Zahl an registrierten Kinderehen im Zuge der Flüchtlingskrise. Derzeit geht man von mehr als 1.000 solcher Fälle aus, wobei fast ein Drittel der minderjährigen Verheirateten unter 14 Jahren sind.