Neuigkeiten aus Berlin

Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken bleibt auf hohem Niveau erhalten

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird sinnvoll weiterentwickelt


Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (2. UWGÄndG) verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:


"Mit der beschlossenen UWG-Novelle erleichtert der Gesetzgeber die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das sowohl durch komplizierte europäische Richtlinienvorgaben als auch durch eine ausdifferenzierte Rechtsprechung geprägt ist. Künftig können die Rechtsanwender die maßgeblichen Regeln, die aus der einschlägigen EU-Richtlinie stammen, unmittelbar dem deutschen UWG entnehmen. Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer können sich damit auf eine einheitliche Rechtsquelle stützen, um gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorzugehen. Wir entsprechen mit dieser Novellierung auch Forderungen der Europäischen Kommission.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in intensiven und konstruktiven parlamentarischen Beratungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die etablierte Systematik des deutschen Lauterkeitsrechts soweit wie möglich bewahrt wird, um Lücken insbesondere im Bereich des Schutzes von Mitbewerbern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu verhindern. So wird vor allem die bisherige Generalklausel als Auffangtatbestand für die unterschiedlichsten Fallgruppen von unlauteren Handlungen erhalten.”

 

 

 

 

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss für die Unterbringung in der Psychiatrie gestärkt werden

Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig gewährleistet bleiben


Das Kabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften“ beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


"Es ist gut, dass nun ein Gesetzentwurf zum Thema Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB vorliegt, mit dem langjährige Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen werden. CDU und CSU haben sich bereits im Koalitionsvertrag dafür eingesetzt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Unterbringung stärker zu berücksichtigen. Dies wird jetzt umgesetzt und damit eine Reformidee aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.


Insbesondere aktuelle Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich stärker konkretisiert werden muss.


Zukünftig muss einerseits ausgeschlossen sein, dass jemand schon wegen eines Deliktes mit nur geringem Schaden in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden kann. Andererseits darf eine Reform des Unterbringungsrechts aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Allgemeinheit gehen. Dies wird bei den weiteren Beratungen zu prüfen sein."

 

 

 

Verbot von zusätzlichen Gebühren bei Online-Buchung stärkt Verbraucherrechte

Ab 2017 sind Gebühren für Kreditkartenzahlung bei Online-Buchung EU-weit untersagt

Das Europäische Parlament hat einer verbindlichen Abschaffung zusätzlich anfallender Kreditkartengebühren für Online-Buchungen zugestimmt. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:


"Wer online Reisen bucht und mit Kreditkarte bezahlen möchte oder sogar bezahlen muss, soll zukünftig nicht mehr für zusätzlich anfallende Gebühren aufkommen müssen. Davon waren insbesondere die Kunden von Reiseportalen oder der Deutschen Bahn betroffen. Wir haben uns im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages seit längerem für die Abschaffung dieser sog. "Surcharges" eingesetzt, die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein klaren Sieg für die Verbraucher in Deutschland und Europa."

Speicherung von Verkehrsdaten erleichtert Verbrechensbekämpfung

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird nun endlich die langjährige Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist für die Strafermittler unverzichtbar zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten. Dies betrifft nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten – wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. So können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtert und wahrscheinlich zeitlich verkürzt werden. In einem Rechtsstaat darf es nicht dazu kommen, dass Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Vorteil sind. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unangemessen und unsachlich, wenn die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei eine Schande für den Rechtsstaat.

Strafprozesse müssen schneller und einfacher ablaufen

Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen

Die sogenannte Expertenkommission Strafprozessrecht hat ihre Arbeit abgeschlossen und wird in dieser Woche ihren Abschlussbericht vorlegen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Eine Reform des Strafprozessrechts muss sich an den Zielvorgaben des Koalitionsvertrages messen lassen, nämlich das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Dieses Ziel scheint die Expertenkommission zu einem großen Teil aus den Augen verloren zu haben. Ihre Vorschläge sind für uns nicht verbindlich. Es mag der Zusammensetzung der Kommission geschuldet sein, dass sich in den Vorschlägen dieser Expertenkommission offenbar nur kaum etwas zur Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens finden lässt. Das ist kein großer Wurf. Wir brauchen beispielsweise eine umfassende Reform des Beweisantragsrechts bzw. des Befangenheitsrechts und nicht eine Aufblähung des Hauptverfahrens. Vorschläge zur Einschränkung des Selbstleseverfahrens helfen uns insoweit nicht weiter. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nun aufgefordert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.