Neuigkeiten aus Berlin

Verbraucherrechte im Wohnungseigentumsgesetz stärken

Rahmenbedingungen für privaten Wohnungsbau verbessern

Die Stärkung der Verbraucherechte bei Baudienstleistungen ist zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Auch beim Wohnungseigentumsgesetz besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Bau oder Kauf einer Immobilie stellen für die Verbraucher in aller Regel die weitreichendste finanzielle Entscheidung ihres gesamten Lebens dar. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist nicht nur bei jungen Familien die Bereitschaft, ein Haus zu bauen oder Wohnungseigentum zu erwerben, noch einmal gestiegen, sondern viele sorgen damit fürs Alter vor und schaffen zugleich dringend benötigten Wohnraum.

Mit der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindlichen Reform des Bauvertragsrechts stärken wir den Verbraucherschutz bei Baudienstleistungen, indem wir die Rechtsposition des privaten Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer deutlich verbessern.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefordert, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auch des Wohnungseigentümers tätig zu werden und Reformvorschläge für das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu erarbeiten. Denn ohne die privaten Wohnungseigentümer können wir weder den dringend erforderlichen Zubau an Wohnraum schaffen, noch die notwendigen Modernisierungen für den altersgerechten Umbau und die Ziele der Energiewende erreichen!

Vor allem an zwei wesentlichen Stellen sehen wir die Möglichkeit, die Rechtsposition des Wohnungseigentümers deutlich zu verbessern: Zum einen muss der Immobilienverwalter, der oft finanziell weitreichendste Entscheidungen in Millionenhöhe für die Wohnungseigentümer trifft, zu einem eigenen Beruf professionalisiert werden. Hierfür sind Nachweise über Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit ebenso erforderlich, wie eine Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die den Eigentümern durch seine Handlungen entstehen.

Zum anderen müssen wir prüfen, in welchen weiteren Fällen und in welcher konkreten Form wir eine Abweichung vom Grundsatz der Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft in baulichen Maßnahmen verantworten können. Zwar kann bei "Modernisierungen zur Anpassung an den Stand der Technik" bereits heute in manchen Fällen die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer ausreichen. Hiervon sind allerdings nur ein Teil der energetischen Sanierungen erfasst. Gar nicht erfasst wird der seniorengerechte, barrierefreie Umbau der Wohnungen sowie Maßnahmen zur Sicherung vor Einbruchsdiebstählen. Das BMJV ist nun gefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen und Reformvorschläge auszuarbeiten."

 

 

 

Sexualstrafrecht: Das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal muss reichen

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel

Deutliche Kritik aus der CDU/CSU-Fraktion am SPD-geführten Justizministerium: Minister Heiko Maas (SPD) habe lange Zeit gar keine Notwendig für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie kündigt einen Antrag der Koalition im Bundestag an, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt.

Frage: Im Bundestag wird derzeit eine Reform des Sexualstrafrechts beraten. Die CDU hat Anfang des Jahres in einem Beschluss des Bundesvorstandes gefordert, die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung zu schließen. Welche sexuellen Übergriffe sind derzeit in Deutschland nicht strafbar?

Winkelmeier-Becker: Nach der aktuellen Rechtslage verlangt die Rechtsprechung vom Opfer in der Regel eine Gegenwehr gegen den sexuellen Übergriff. Fälle, in denen sich das Opfer nicht wehrt, etwa weil es überrascht wird, oder vor Angst erstarrt, reichen für eine Verurteilung nicht aus. Das ist zutiefst zynisch, denn auf der einen Seite raten wir Menschen in einer Gewaltsituation gerade dazu, sich ruhig zu verhalten und keine Gegenwehr zu leisten. Auf der anderen Seite sagen wir dann den zumeist weiblichen Opfern von Vergewaltigungen: Du hast dich nicht gewehrt, wir können den Täter nicht bestrafen!

Frage: Sie sagen zusammen mit der Vorsitzenden der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz: „Nein heißt Nein“. Wie muss der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium angepasst werden, damit dieser Grundsatz auch im Gesetzblatt steht?

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel. Das heißt, dass wir davon wegkommen müssen, dass das Opfer grundsätzlich Gegenwehr leisten muss, damit von einer Vergewaltigung gesprochen werden kann. Es muss reichen, wenn für den Täter erkennbar ist, dass das Opfer den Übergriff nicht will. Dabei reicht das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal.
Zwei andere Punkte kommen hinzu: Wir müssen auch das sogenannte „Grapschen“, also das sexuelle Belästigen unterhalb der Schwelle erheblicher sexueller Handlungen, ahnden können. Und es soll auch künftig möglich sein, sexuelle Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, unter Strafe zu stellen. Es soll sich strafbar machen, wer zur Bedrohungsdynamik der Gruppe beiträgt, wenn aus der Gruppe heraus Übergriffe erfolgen.

Frage: Die Reform zieht sich schon einige Monate hin. Woran liegt das und wie sehen Sie die Chancen auf einen baldigen Abschluss im Bundestag?

Winkelmeier-Becker: Justizminister Maas hat lange Zeit gar keine Notwendigkeit für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen. Erst auf Druck der Union hat sich Maas in dieser Frage bewegt und dann den im April im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf aus seinem Ministerium sah aber nicht den notwendigen Paradigmenwechsel vor, sondern lediglich einen unzureichenden und halbherzigen Lückenschluss. Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben! Deswegen haben die Fraktionen der Koalition die Initiative ergriffen.

Wir werden einen gemeinsamen Antrag vorlegen, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt. Daran arbeiten wir zügig und hoffen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden zu können. Aber hier geht es um den Kern des Strafrechts, da ist Gründlichkeit das oberste Gebot. Da erwarten wir auch ausdrücklich handwerkliche Unterstützung durch das gesammelte Fachwissen des Justizministeriums, die bisher allerdings ausgeblieben ist. Würde Minister Maas konstruktiv mit uns zusammenarbeiten, statt in den Medien rhetorische Nebelkerzen zu zünden, wäre der Sache mehr gedient.

Die Fragen stellte Frank Bergmann.

Quelle: https://www.cdu.de/artikel/sexualstrafrecht-das-klare-verbale-oder-koerperliche-stopp-signal-muss-reichen

 

 

 

Bundesjustizminister Heiko Maas sollte die Öffentlichkeit nicht hinter das Licht führen

Nein-heißt-nein-Lösung wird allenfalls nur von Maas selbst behindert

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte der "Bild am Sonntag", die Verschärfung des Sexualstrafrechts dürfe nicht länger blockiert werden. Er sei offen für eine praxistaugliche Lösung zur Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Der Grundsatz «Nein heißt Nein» verträgt keine Einschränkung. Wir sind froh, dass Bundesjustizminister Heiko Maas dies nun endlich auch erkennt. Maas musste zum Jagen getragen werden, wollte er am Sexualstrafrecht doch zunächst gar nichts ändern. Erst auf vielfältigen Druck hin machte er sich an die Reform, legte aber einen unzureichenden Entwurf vor. Denn sein Entwurf beinhaltet weder die sogenannte „Nein-heißt-nein-Lösung“, noch sieht er eine Strafbarkeit für das sogenannte „Grapschen“ vor.

Mittlerweile beugt er sich offenbar dem Druck der Union und der Frauenverbände. Bundesminister Maas sollte nun aber nicht versuchen, die Öffentlichkeit hinter das Licht zu führen. Die Union blockiert die „Nein-heißt-nein-Lösung“ nicht. Richtig ist vielmehr, dass die Parlamentarier der Union derzeit daran arbeiten, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umzusetzen. Wir formulieren zurzeit das entsprechende Gesetz – was eigentlich Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gewesen wäre. Wir fordern Bundesminister Maas  auf, nun seine Hausaufgaben zu machen und an unserem guten Entwurf mitzuarbeiten.“

 

 

 

Heute endete die seit dem 4. Juni stattfindende Veranstaltung „Jugend und Parlament“ im Deutschen Bundestag. Bei „Jugend und Parlament“ schlüpfen Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren in die Rolle von Bundestagsabgeordneten und simulieren das parlamentarische Verfahren anhand von vier Gesetzesinitiativen. Auf Vorschlag von Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB nahm unter den 315 Jugendlichen auch Jonas Gebert aus der Gemeinde Much teil. Der Schüler ist von dem Planspiel begeistert: „Die gesamte Atmosphäre ist fantastisch. Wir können uns frei durch den Bundestag bewegen und tagen sogar im Plenum, ein Privileg das sonst nur die Bundestagsabgeordneten haben. Besonders viel Spaß machen mir die Beratungen im Ausschuss, das Diskutieren und das Ausloten von Kompromisslösungen.“

Neben der „parlamentarischen Arbeit“, in der Jonas Gebert die Rolle des Sprechers der AG Innen übernommen hat, blieb noch etwas Zeit die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker zu treffen. „Ich finde es wichtig, dass wir für engagierte Jugendliche solche Planspiele hier im Bundestag organisieren. Die Jugendlichen lernen, wie wichtig der Austausch von Argumenten und das Finden von Kompromissen bei unserer Arbeit ist. Jonas und die anderen Jugendlichen können dann aus erster Hand Fragen in der Schule und im Freundeskreis zur Arbeitsweise des Deutschen Bundestages beantworten“, freut sich Elisabeth Winkelmeier-Becker über die praktische Politikvermittlung durch das vom Bundestag organisierte Planspiel.

Zur heutigen Abschlussdebatte im Plenarsaal des Bundestages stehen Entwürfe zur Festschreibung von Deutsch als Landessprache im Grundgesetz, zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen, zur Ausweitung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an einer EU-geführten Militäroperation im fiktiven Staat Sahelien sowie zur Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft. Die Jugendlichen im Alter von 16 bis 20 Jahren haben die Gesetzesinitiativen zuvor in Landesgruppen, Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen beraten. In den Im Anschluss an das Planspiel diskutieren die Teilnehmer mit Vertretern der Bundestagsfraktionen, wie realitätsgetreu „Jugend und Parlament“ die parlamentarische Arbeit abbildet.

Die Tagesordnung des Bundestages für die laufende Sitzungswoche findet man hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw23-vorschau/425952

Die Plenarsitzung der jungen Politiker von „Jugend und Parlament“:

 

 





Foto: Bunderegierung/ Sandra Steins

Zusammen mit meinen Kollegen der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich diese Woche mit der Bundeskanzlerin über #Verantwortung gesprochen.

Verantwortung für die Alterssicherung, gegenüber Familien, der Mittelschicht und auch gegenüber den Menschen in der Nachbarschaft Europas, die vor Krieg und Terror fliehen: Integration muss so gelingen, dass Flüchtlinge und Einheimische nicht gegeneinander stehen. Klar ist auch, dass die Flüchtlingskrise nicht in Deutschland, sondern vor Ort gelöst werden muss.

Als christlich-soziale Politiker wollen wir uns mit der Kanzlerin dieser Verantwortung stellen.