Neuigkeiten aus Berlin

Sexualstrafrecht: Das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal muss reichen

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel

Deutliche Kritik aus der CDU/CSU-Fraktion am SPD-geführten Justizministerium: Minister Heiko Maas (SPD) habe lange Zeit gar keine Notwendig für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie kündigt einen Antrag der Koalition im Bundestag an, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt.

Frage: Im Bundestag wird derzeit eine Reform des Sexualstrafrechts beraten. Die CDU hat Anfang des Jahres in einem Beschluss des Bundesvorstandes gefordert, die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung zu schließen. Welche sexuellen Übergriffe sind derzeit in Deutschland nicht strafbar?

Winkelmeier-Becker: Nach der aktuellen Rechtslage verlangt die Rechtsprechung vom Opfer in der Regel eine Gegenwehr gegen den sexuellen Übergriff. Fälle, in denen sich das Opfer nicht wehrt, etwa weil es überrascht wird, oder vor Angst erstarrt, reichen für eine Verurteilung nicht aus. Das ist zutiefst zynisch, denn auf der einen Seite raten wir Menschen in einer Gewaltsituation gerade dazu, sich ruhig zu verhalten und keine Gegenwehr zu leisten. Auf der anderen Seite sagen wir dann den zumeist weiblichen Opfern von Vergewaltigungen: Du hast dich nicht gewehrt, wir können den Täter nicht bestrafen!

Frage: Sie sagen zusammen mit der Vorsitzenden der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz: „Nein heißt Nein“. Wie muss der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium angepasst werden, damit dieser Grundsatz auch im Gesetzblatt steht?

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel. Das heißt, dass wir davon wegkommen müssen, dass das Opfer grundsätzlich Gegenwehr leisten muss, damit von einer Vergewaltigung gesprochen werden kann. Es muss reichen, wenn für den Täter erkennbar ist, dass das Opfer den Übergriff nicht will. Dabei reicht das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal.
Zwei andere Punkte kommen hinzu: Wir müssen auch das sogenannte „Grapschen“, also das sexuelle Belästigen unterhalb der Schwelle erheblicher sexueller Handlungen, ahnden können. Und es soll auch künftig möglich sein, sexuelle Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, unter Strafe zu stellen. Es soll sich strafbar machen, wer zur Bedrohungsdynamik der Gruppe beiträgt, wenn aus der Gruppe heraus Übergriffe erfolgen.

Frage: Die Reform zieht sich schon einige Monate hin. Woran liegt das und wie sehen Sie die Chancen auf einen baldigen Abschluss im Bundestag?

Winkelmeier-Becker: Justizminister Maas hat lange Zeit gar keine Notwendigkeit für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen. Erst auf Druck der Union hat sich Maas in dieser Frage bewegt und dann den im April im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf aus seinem Ministerium sah aber nicht den notwendigen Paradigmenwechsel vor, sondern lediglich einen unzureichenden und halbherzigen Lückenschluss. Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben! Deswegen haben die Fraktionen der Koalition die Initiative ergriffen.

Wir werden einen gemeinsamen Antrag vorlegen, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt. Daran arbeiten wir zügig und hoffen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden zu können. Aber hier geht es um den Kern des Strafrechts, da ist Gründlichkeit das oberste Gebot. Da erwarten wir auch ausdrücklich handwerkliche Unterstützung durch das gesammelte Fachwissen des Justizministeriums, die bisher allerdings ausgeblieben ist. Würde Minister Maas konstruktiv mit uns zusammenarbeiten, statt in den Medien rhetorische Nebelkerzen zu zünden, wäre der Sache mehr gedient.

Die Fragen stellte Frank Bergmann.

Quelle: https://www.cdu.de/artikel/sexualstrafrecht-das-klare-verbale-oder-koerperliche-stopp-signal-muss-reichen

 

 

 

Bundesjustizminister Heiko Maas sollte die Öffentlichkeit nicht hinter das Licht führen

Nein-heißt-nein-Lösung wird allenfalls nur von Maas selbst behindert

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte der "Bild am Sonntag", die Verschärfung des Sexualstrafrechts dürfe nicht länger blockiert werden. Er sei offen für eine praxistaugliche Lösung zur Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Der Grundsatz «Nein heißt Nein» verträgt keine Einschränkung. Wir sind froh, dass Bundesjustizminister Heiko Maas dies nun endlich auch erkennt. Maas musste zum Jagen getragen werden, wollte er am Sexualstrafrecht doch zunächst gar nichts ändern. Erst auf vielfältigen Druck hin machte er sich an die Reform, legte aber einen unzureichenden Entwurf vor. Denn sein Entwurf beinhaltet weder die sogenannte „Nein-heißt-nein-Lösung“, noch sieht er eine Strafbarkeit für das sogenannte „Grapschen“ vor.

Mittlerweile beugt er sich offenbar dem Druck der Union und der Frauenverbände. Bundesminister Maas sollte nun aber nicht versuchen, die Öffentlichkeit hinter das Licht zu führen. Die Union blockiert die „Nein-heißt-nein-Lösung“ nicht. Richtig ist vielmehr, dass die Parlamentarier der Union derzeit daran arbeiten, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umzusetzen. Wir formulieren zurzeit das entsprechende Gesetz – was eigentlich Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gewesen wäre. Wir fordern Bundesminister Maas  auf, nun seine Hausaufgaben zu machen und an unserem guten Entwurf mitzuarbeiten.“

 

 

 

Heute endete die seit dem 4. Juni stattfindende Veranstaltung „Jugend und Parlament“ im Deutschen Bundestag. Bei „Jugend und Parlament“ schlüpfen Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren in die Rolle von Bundestagsabgeordneten und simulieren das parlamentarische Verfahren anhand von vier Gesetzesinitiativen. Auf Vorschlag von Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB nahm unter den 315 Jugendlichen auch Jonas Gebert aus der Gemeinde Much teil. Der Schüler ist von dem Planspiel begeistert: „Die gesamte Atmosphäre ist fantastisch. Wir können uns frei durch den Bundestag bewegen und tagen sogar im Plenum, ein Privileg das sonst nur die Bundestagsabgeordneten haben. Besonders viel Spaß machen mir die Beratungen im Ausschuss, das Diskutieren und das Ausloten von Kompromisslösungen.“

Neben der „parlamentarischen Arbeit“, in der Jonas Gebert die Rolle des Sprechers der AG Innen übernommen hat, blieb noch etwas Zeit die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker zu treffen. „Ich finde es wichtig, dass wir für engagierte Jugendliche solche Planspiele hier im Bundestag organisieren. Die Jugendlichen lernen, wie wichtig der Austausch von Argumenten und das Finden von Kompromissen bei unserer Arbeit ist. Jonas und die anderen Jugendlichen können dann aus erster Hand Fragen in der Schule und im Freundeskreis zur Arbeitsweise des Deutschen Bundestages beantworten“, freut sich Elisabeth Winkelmeier-Becker über die praktische Politikvermittlung durch das vom Bundestag organisierte Planspiel.

Zur heutigen Abschlussdebatte im Plenarsaal des Bundestages stehen Entwürfe zur Festschreibung von Deutsch als Landessprache im Grundgesetz, zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen, zur Ausweitung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an einer EU-geführten Militäroperation im fiktiven Staat Sahelien sowie zur Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft. Die Jugendlichen im Alter von 16 bis 20 Jahren haben die Gesetzesinitiativen zuvor in Landesgruppen, Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen beraten. In den Im Anschluss an das Planspiel diskutieren die Teilnehmer mit Vertretern der Bundestagsfraktionen, wie realitätsgetreu „Jugend und Parlament“ die parlamentarische Arbeit abbildet.

Die Tagesordnung des Bundestages für die laufende Sitzungswoche findet man hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw23-vorschau/425952

Die Plenarsitzung der jungen Politiker von „Jugend und Parlament“:

 

 





Foto: Bunderegierung/ Sandra Steins

Zusammen mit meinen Kollegen der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich diese Woche mit der Bundeskanzlerin über #Verantwortung gesprochen.

Verantwortung für die Alterssicherung, gegenüber Familien, der Mittelschicht und auch gegenüber den Menschen in der Nachbarschaft Europas, die vor Krieg und Terror fliehen: Integration muss so gelingen, dass Flüchtlinge und Einheimische nicht gegeneinander stehen. Klar ist auch, dass die Flüchtlingskrise nicht in Deutschland, sondern vor Ort gelöst werden muss.

Als christlich-soziale Politiker wollen wir uns mit der Kanzlerin dieser Verantwortung stellen.


 

 

Hilfe für die Opfer

In der aktuellen Ausgabe von „Das Parlament“ äußere ich mich über die Reform des Sexualstrafrechts und warum wir für den Grunsatz „Nein heißt Nein“ einstehen.

http://www.das-parlament.de/2016/18_19/menschen_und_meinungen/-/421166

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) fordert, tätliche sexuelle Übergriffe unter Strafe zu stellen

Bisher führt eine Vergewaltigung oft zu keiner Verurteilung oder gar nicht erst zu einem Prozess, weil die gesetzlichen Merkmale einer Straftat nicht erfüllt waren. Welche Fälle sind das?

Es geht hier um Konstellationen, in denen keine Gegenwehr geleistet wurde und auch das weitere Merkmal der schutzlosen Lage nicht erfüllt wird. Etwa wenn das Opfer aus Rücksicht auf schlafende Kinder auf Gegenwehr verzichtet oder einfach aus Angst davor, was passiert, wenn man sich wehrt. Dadurch, dass all diese Fälle die jetzigen Voraussetzungen nicht erfüllen, sind die Übergriffe, auch wenn sie gegen den erklärten Willen des Opfers passieren, keine strafbare Vergewaltigung. Eigentlich konterkariert das die Ziele der letzten großen Reform 1997, die ja gerade die Vergewaltigung in der Ehe anderen Fällen gleichstellte. Wenn dann aber die Tatbestandsmerkmale so gefasst sind, dass sie typische Konstellationen einer Vergewaltigung in der Ehe nicht erfassen, ist das damalige Ziel der Reform nicht erreicht worden.

Die Reform des Vergewaltigungs-Paragrafen soll solche Strafbarkeitslücken schließen. Wie soll das geschehen?

Da gibt es zwei Herangehensweisen. Die eine ist, typische Konstellationen, in denen strafwürdige Übergriffe gegen oder ohne den Willen des Opfers erfolgen, gezielt zu erfassen. Das ist die Herangehensweise des Regierungsentwurfs. Er erfasst vor allem die Situationen, in denen der Übergriff so überraschend erfolgt, das das Opfer gar keinen entgegenstehenden Willen bilden konnte, oder sich das Opfer nicht wehrt, weil es ein Übel befürchtet, wenn es dem Willen des Täters nicht nachgibt. Zudem schließt der Entwurf eine Lücke beim Schutz von Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung nicht wehren können. Hier ist bisher die Strafandrohung deutlich niedriger als bei der Vergewaltigung anderer Personen. Dass das jetzt gleichgestellt wird, war längst überfällig.

Im Gesetzentwurf der Linken steht, dass alles strafbar ist, was "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person" geschieht.

Das ist der zweite Ansatz, Strafbarkeitslücken zu schließen. Es ist ganz klar, dass in keiner Situation ein Mensch berechtigt ist, sich über den erklärten Willen des anderen hinwegzusetzen und ihn zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Die Aufgabe ist nun, zu prüfen, wie wir das am besten ins Strafrecht übertragen. Zudem gilt es, der Istanbul-Konvention zu genügen, die von uns verlangt, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Ich denke, dass wir hier offen in die parlamentarischen Beratungen einsteigen müssen.

Einige Frauenorganisationen beklagen, dass mit der Formulierung im Regierungsentwurf noch längst nicht alle Schutzlücken geschlossen würden. Haben Sie da auch Ihre Zweifel?

Ich erlebe, dass der Grundsatz "Nein heißt Nein" keine Einschränkung verträgt, auch nicht im Strafrecht. Dafür spricht die Funktion des Strafrechts, klarzumachen, wo eine strafwürdige Handlung gesehen wird, und zwar so, dass es auch verstanden wird. Allerdings gibt es auch für die andere Herangehensweise durchaus fachliche Gründe. Aus der Rechtspraxis wird gesagt, dass man Anknüpfungspunkte braucht wie den des befürchteten Übels und der überraschenden Situation, um ein strafbares Verhalten des Täters feststellen zu können. Sonst gebe man den Opfern Steine statt Brot, weil das konkrete Nein in der Situation des sexuellen Übergriffs besonders schwer zu beweisen sei.

In der letzten Silvesternacht in Köln kam es zu massenhaften sexualisierten Übergriffen auf Frauen, meist in Form von Begrapschen. Danach waren viele überrascht, dass ein großer Teil der dort begangenen Taten nicht strafbar ist.

Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Übergriff, auch wenn er bisher unterhalb der Schwelle einer sexuellen Nötigung liegt und von den Gerichten bisher überwiegend nicht als strafbar bewertet wird, schon sehr traumatisierend wirken kann und deshalb auch strafwürdig ist. Durch die Kölner Ereignisse ist das besonders in den Fokus geraten.

Warum ist dann im jetzt eingebrachten Regierungsentwurf nichts dazu zu finden?

Der Regierungsentwurf war damals schon fertig. Wir drängen aber darauf und sehen auch gute Chancen, dass hier im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert wird. Aus meiner Sicht sollte man hierzu einen eigenen Straftatbestand formulieren, zum Beispiel den der tätlichen sexuellen Belästigung. Ich könnte mir vorstellen, dass sich das Strafmaß an der tätlichen Beleidigung orientiert. Sie wurde bisher auch von einigen Gerichten herangezogen, um solche Übergriffe zu sanktionieren, was aus meiner Sicht aber nicht passt, weil es hier nicht um die Würde der Frau, sondern um ihre sexuelle Selbstbestimmung geht.

Selbst wenn ein entsprechender Straftatbestand eingeführt wird: Die Taten in Köln wurden aus einer Gruppe heraus verübt, weshalb dem Einzelnen kaum eine konkrete Tat nachzuweisen ist. Lässt sich dieses Dilemma auflösen?

Vieles lässt sich lösen, wenn man es will. Es gibt eine parallele Strafnorm im Fall der Schlägerei, bei der ja auch häufig nicht genau zuzuordnen ist, welcher Schlag von wem stammt, und die dennoch eine Bestrafung Beteiligter ermöglicht. Im Fall des Grapschens müssen wir uns genau anschauen, ob hier eine vergleichbare Regelung gebraucht wird. Wenn sich das herausstellt, sollten wir auch diese Lücke schließen.

Ein Problem wird immer bleiben. Es gibt bei sexualisierten Taten meist keine Zeugen und kaum Indizien, so dass Aussage gegen Aussage steht. Müssen wir uns damit abfinden, dass viele Taten ungesühnt bleiben?

Das ist gerade bei Vergewaltigungen schwer auszuhalten, weil für das Opfer eine solche Tat ein unermesslicher Einschnitt ist. Aber gerade bei solchen Taten liegt es in der Natur der Sache, dass häufig kein objektives Beweismittel vorhanden ist. Dieser Befund lässt sich auch nur schwer durch eine gesetzliche Änderung aushebeln. Der Vorschlag, hier am Beweisrecht etwas zu ändern, ist aus meiner Sicht nicht gangbar. Im Strafrecht ist der Grundsatz "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten, absolut gesetzt und unabdingbar. Auch für den Beschuldigten geht es um sehr viel, und man darf nicht vernachlässigen, dass es auch Falschanzeigen gibt.

Sie sprechen hier die Forderung an, im Zweifel der Aussage des mutmaßlichen Opfers mehr Gewicht beizumessen. Das halten Sie nicht für vereinbar mit unserer Rechtsordnung.

Der Weg, denn man gehen kann, ist, die Stellung des Opfers oder seine psychische Stärke zu unterstützen, indem man ihm eine Hilfe zur Seite stellt. Den Opfern wird im Prozess noch einmal viel zugemutet. Ihnen wird von den Verteidigern der Täter Vieles unterstellt, sie müssen harte Vernehmungen über sich ergehen lassen. Da kann eine psychosoziale Prozessbegleitung den entscheidenden Unterschied machen, die das Opfer fachkundig darin bestärkt, seine Schilderung der Dinge glaubhaft und glaubwürdig vorzutragen. Dies kann den Grundstein dafür legen, dass das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass der Täter die Tat begangen hat.

Wäre eine solche Unterstützung jetzt schon möglich?

Dazu haben wir gerade im vergangenen Jahr eine Verbesserung ins Gesetz gebracht, die ab 2017 vor allem zugunsten von Kindern und Jugendlichen gilt, aber bei Sexualdelikten auch zugunsten von Erwachsenen herangezogen werden kann.

Das Gespräch führte Peter Stützle.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (53) ist rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Dem Bundestag gehört die Richterin seit 2005 an.