Neuigkeiten aus Berlin

Opferschutz ist Leitmotiv der Unionsfraktion

Keine neuen Schutzlücken bei Stalking schaffen

Heute ist der Internationale Tag „NEIN zu Gewalt gegen Frauen“. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit der Union ist der Opferschutz in Deutschland ein gutes Stück vorangekommen Die Stichworte lauten: "Nein heißt Nein", Beibehaltung des Mordparagrafen, Schutz vor Menschenhandel und sexuellem Missbrauch etc. Eine wesentliche Verbesserung zum Opferschutz treiben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit voran: den Schutz gegen Nachstellung oder englisch "Stalking".

Beim Anti-Stalking-Gesetzentwurf geht es uns darum, die Hürden für eine Verurteilung zu senken. Einiges geht hier in die richtige Richtung. Leider hat das Justizministerium die Reform aber auch zum Anlass genommen, neue Strafbarkeitslücken zu schaffen. Die von Justizminister Maas vorgeschlagene Streichung der sogenannten Generalklausel ist ein Rückschritt im Kampf gegen Stalking. Denn Tathandlungen wie etwa  Todesanzeigen schalten, falsche Strafanzeigen erstatten, oder Waren beim Onlineshopping unter dem Namen des Opfers bestellen, wären dann von der Strafbarkeit nicht mehr erfasst. Diesen Fehler werden wir als Union im parlamentarischen Verfahren im Interesse der Opfer wieder korrigieren."

Hintergrund:
Die strafrechtliche Ahndung der Nachstellung ist in § 238 StGB geregelt. Bei der öffentlichen Anhörung des Anti-Stalking-Gesetzentwurfs kritisierten die Sachverständigen die vom Bundesjustizministerium geplante Streichung der
Generalklausel in § 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB: "Wer einen anderen Menschen nachstellt, in dem er beharrlich eine andere vergleichbare Handlung wahrnimmt."

 

 

 

Vorschläge der EU-Kommission zum Insolvenzrecht gehen in die richtige Richtung

Gläubigerrechte dürfen nicht unter die Räder kommen

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Dienstag einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, mit der das Insolvenzrecht in Europa, insbesondere im Hinblick auf eine frühzeitige Sanierung von Unternehmen, harmonisiert werden soll. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir begrüßen den Vorstoß der EU-Kommission im Grundsatz. Zum europäischen Binnenmarkt gehört ein Mindestkanon an einheitlichen Regeln für die Sanierung und Abwicklung angeschlagener Unternehmen. Wir werden uns intensiv und konstruktiv an den Beratungen zu dem Richtlinienvorschlag beteiligen.

Dabei werden wir darauf achten, dass der Rechtsrahmen für Unternehmensinsolvenzen ausgewogen bleibt und wichtige Grundsätze nicht leichtfertig über Bord geworfen werden. Die Gläubiger dürfen am Ende nicht die Dummen sein. Eine kurze Dauer bis zur Restschuldbefreiung ist für uns nur akzeptabel, wenn die Gläubiger zumindest einen Teil des ihnen zustehenden Geldes erhalten. Der Schuldner darf nicht ohne jede eigene Anstrengung in den Genuss eines Schuldenerlasses kommen."

Heribert Hirte: "Wir sind offen für die Schaffung eines frühzeitigen Sanierungsverfahrens. Wir begrüßen insbesondere, dass der Vorschlag dem deutschen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit folgt. Es hat sich gelohnt, dass die CDU/CSU-Fraktion schon frühzeitig in Brüssel aktiv wurde. Uns ist wichtig, dass Eingriffe in Gläubigerrechte nur mit gerichtlicher Beteiligung möglich sind. Auch die Vorschläge zu Vorrechten für Sanierungskredite und Rechtshandlungen in der Sanierungsphase sind genauso sachgerecht wie das angestrebte europäische Qualitätsniveau - sowohl für Richter wie auch Insolvenzverwalter."

 

 

 

Union stärkt Innere Sicherheit

Zusätzliche Mittel für die Sicherheitsbehörden beschlossen

Am heutigen Dienstag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Haushalt des Bundesministeriums des Innern abschließend beraten. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Rhein-Sieg Kreis, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Haushalt tragen wir als CDU unserer Verantwortung gegenüber dem Bürger Rechnung. Wir sind damit gut gerüstet, um gegen die Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus und die Kriminalität effektiv vorzugehen.

Wir haben in dieser Legislaturperiode für unsere Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste) insgesamt mehr als 10.000 zusätzliche Stellen bis zum Jahr 2020 beschlossen. Die Bundespolizei erhält zum Beispiel im Haushalt 2017 1.970 neue Stellen, von 2015 bis 2020 werden es insgesamt 7.500 zusätzliche Stellen sein. Und auch das Bundeskriminalamt wird durch den Haushalt 2017 um 826 neue Stellen wachsen, in dem Zeitraum 2015 bis 2020 werden es insgesamt über 1.300 zusätzliche Stellen sein. Den Verfassungsschutz werden wir ebenfalls deutlich stärken.

Neben zusätzlichem Personal wurde auch eine Vielzahl von technischen Verbesserungen in den Sicherheitsbehörden ermöglicht. Die Bundespolizei etwa wird drei neue hochseetaugliche Schiffe und einen zusätzlichen Transporthubschrauber erhalten. Hinzu kommen bei der Bundespolizei umfangreiche Stellenhebungen und ein Liegenschaftsprogramm. Und durch den Aufbau der völlig neuen "Zentralstelle für Informationstechnik im Bereich der Inneren Sicherheit" (ZITiS) tragen wir auch neuen technischen Entwicklungen Rechnung.

Wir stehen zu unseren Sicherheitsbehörden - durch effektive Befugnisse, aber auch durch die Ausstattung mit den erforderlichen Mitteln, um diese Befugnisse dann wahrnehmen zu können. Auch wenn andere Parteien inzwischen glücklicherweise von ihrem alten Feindbild einer gut ausgestatteten Polizei als Instrument eines "Polizei- und Überwachungsstaates" Abstand zu nehmen scheinen, die Union ist und bleibt die Partei der inneren Sicherheit".

 

 

 

Wir stärken den forschenden Mittelstand

Haushaltsausschuss stellt weitere Mittel bereit

"Der Haushaltsausschuss hat auf Initiative der CDU beschlossen, den Etat für den forschenden Mittelstand insgesamt um weitere 40 Mio. Euro zu erhöhen. Dabei erhält die Industrielle Gemeinschaftsforschung, mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Forschungseinrichtungen in ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit unterstützt werden, einen Aufwuchs von 30 Mio. Euro. Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), mit dem wir eine breite Palette von Innovationsvorhaben der kleinen und mittleren Unternehmen fördern, stellen wir 10 Mio. Euro mehr zur Verfügung. Damit kann der forschende Mittelstand insgesamt über 35 Mio. Euro mehr verfügen als vom Bundeswirtschaftsminister ursprünglich beantragt“, so die Siegburger CDU-Abgeordnete, die sich für diese Erhöhung stark gemacht hatte.

"Wir haben auch in unserer Region Bonn/Rhein-Sieg viele mittelständische Unternehmen, die bereits von der Förderung durch ZIM und die IGF profitiert haben. Allein in der laufenden Wahlperiode gingen Fördermittel von 3,8 Mio € aus dem Zentralen Investitionsprogramm Mittelstand an Unternehmen in der Region, die mit ihren innovativen Produkten erfolgreich am Markt agieren und Arbeitsplätze schaffen können. Es ist wichtig, dass der regionale Mittelstand auch in den nächsten Jahren weitere Unterstützung erhält“, so Winkelmeier-Becker.

 

 

 

Internetplattformen müssen konsequenter gegen rechtswidrige Hassbotschaften vorgehen

Gesetzesverschärfungen sind überfällig

Die Justizministerinnen und -minister beraten am heutigen Donnerstag auf ihrer Herbstkonferenz unter anderem auch darüber, wie "Hate Speech" im Internet wirksam unterbunden werden kann. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass die Justizministerkonferenz den Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet auf ihre Tagesordnung gesetzt hat. Wir als Union fordern schon seit langem, dass Facebook und andere Plattformbetreiber solche Botschaften umgehend löschen. Da die Löschungsquoten aber nach wie vor viel zu gering sind, muss der Gesetzgeber nun klare Vorgaben machen. Die Zeit der Appelle und runden Tische ist vorbei!

Demokratie lebt vom Austausch unterschiedlicher Meinungen, ja vom harten Streit in der Sache. Hassbotschaften, persönliche Verunglimpfungen und Gewaltaufrufe im Internet aber vergiften zunehmend die Diskussionskultur und schaden der Demokratie.

Man kann nicht oft genug betonen, dass die Opfer von strafbaren oder persönlichkeitsverletzenden Äußerungen einen Unterlassungsanspruch haben - egal ob die Äußerung im Internet oder außerhalb des Internets gefallen ist. Im Internet kann dieser Unterlassungsanspruch nur mithilfe der Plattformbetreiber effektiv durchgesetzt werden. Facebook und Co. trifft eine Rechtspflicht zur Löschung, sobald sie Kenntnis von der rechtswidrigen Äußerung haben.  Dieser Pflicht kommen viele Anbieter bei weitem nicht konsequent genug nach. Oftmals fehlen auch schon praktikable Wege, auf denen die Opfer Hass-botschaften melden können.

Der Gesetzgeber muss den Betreibern daher klare Fristen setzen und empfindliche Bußgelder auferlegen, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllen. Zudem muss sich das besondere Unrecht von Beleidigungen im Internet auch im Strafrecht widerspiegeln. Der Strafrahmen ist bis heute gleich - unabhängig davon, ob das Opfer im geschlossenen Raum oder im World Wide Web verunglimpft wird.  

Wir brauchen aber unbedingt höhere Strafen für Cybermobbing. Denn die Folgen solcher Taten sind für die Opfer ungleich gravierender, wenn sie vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamiert werden. Wir fordern Minister Maas daher auf, zügig einen geeigneten Gesetzentwurf vorzulegen."