Neuigkeiten aus Berlin

Prostituiertenschutzgesetz und Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels bringen Handhabe zum Schutz der Prostituierten und gegen kriminelle Strukturen im Gewerbe

Durch das neue Prostituiertenschutzgesetz in Verbindung mit Regelungen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution, insbesondere der Freierstrafbarkeit, sehen wir einen guten Weg zur Eindämmung der ungeregelten Prostitution in Deutschland. Seit dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Prostitutionsgesetz 2002 im Zusammenhang mit der Öffnung der europäischen Grenzen ist es zu einer sehr negativen Entwicklung gerade in Deutschland gekommen ist. Besonders schwerwiegend war in der Folge die Zunahme von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Wir von der Union haben darauf gedrängt, dass es zu gesetzliche Regelungen einerseits zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution und zu deren Schutz sowie andererseits zu einer effektiveren Strafverfolgung der Täter und zur Störung deren lukrativen Geschäftsmodelle kommt.

Leider waren von uns gewollte weitergehende Forderungen, wie eine Altersschutzgrenze von 21 Jahren und ein Tätigkeitsverbot für Schwangere mit der SPD nicht zu machen. Im Gegensatz zu uns sahen sie darin nicht eine notwendige Schutzfunktion für die vielen Zwangsprostituierten. Hier hielt man den Eingriff in die freie Berufswahl und eine mögliche Stigmatisierung der freiwilligen Prostituierten für das größere Problem! Diese „freiwilligen Sexarbeiterinnen“ hatte Ministerin Schwesig als „Experten“ in ihr Ministerium eingeladen und sich „beraten“ lassen! 

Lesenswert sind dazu auch die Protokolle des Rechts- und des Familienausschusses der Öffentlichen Anhörung, sowie der Flyer meiner Kollegin Sylvia Pantel, zuständige Berichterstatterin für das Prostituiertenschutzgesetz, mit allen wichtigen Neuerungen:

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Grenzüberschreitende Insolvenzen auf EU-Ebene regeln

Kulturelle Besonderheiten der nationalen Insolvenzordnungen erhalten

Die EU-Kommission plant für den Herbst dieses Jahres die Vorlage einer Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts. Sie hat am heutigen Dienstag eine Konferenz zu diesem Vorhaben in Brüssel durchgeführt. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Im europäischen Binnenmarkt haben Insolvenzen zunehmend grenzüberschreitende Auswirkungen. Deshalb brauchen wir klare Spielregeln für die gesamte EU, um den Schutz für Unternehmen und Verbraucher zu gewährleisten. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten sind die nationalen Insolvenzordnungen deutlich stärker kulturell geprägt. Daher sollte die EU lediglich einen groben Rahmen liefern, der sich an bewährten Praxisbeispielen aus den Mitgliedstaaten orientiert und den Mitgliedstaaten Raum zur Ausfüllung lässt."
 
Heribert Hirte:
"Wir haben insgesamt zehn Forderungen zur Ausgestaltung des europäischen Insolvenzrechts aufgestellt, die die Europäische Kommission berücksichtigen sollte. Zunächst muss sichergestellt werden, dass in allen Staaten die gleichen Bewertungsmaßstäbe angewendet werden. Außerdem muss das Justizpersonal ausreichend qualifiziert sein. Wie in Deutschland sollte auch bei den europäischen Vorgaben die Verteilung der Insolvenzmasse dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Das heißt, staatliche Gläubiger sollten nicht bevorzugt werden – sonst ist fast jede Restrukturierung zum Scheitern verurteilt. Bei dem von der EU-Kommission angedachten vorinsolvenzlichen Verfahren ist es wichtig, dass das Verfahren so günstig wie möglich gehalten wird.

Eine Angleichung des materiellen Insolvenzrechts in Europa muss Hand in Hand gehen mit einer Regelung der Insolvenz von Staaten: Denn unterschiedliche Insolvenzrechte beeinflussen die Solvenz von Banken – und damit indirekt die Solvenz ihrer Sitzstaaten."

Endspurt vor der parlamentarischen Sommerpause

Umsetzung „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht und Fortschritte bei Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution

Morgen beginnt die parlamentarische Sommerpause und der Deutsche Bundestag hat bis dahin noch einiges vor. Heute verabschieden wir u.a. die Reform des Sexualstrafrechts und das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution.

Der Gesetzentwurf von Heiko Maas zum Sexualstrafrecht musste grundlegend überarbeitet werden. Mit dem von der Koalition eingebrachten Änderungen setzen wir – anders als der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium - das Prinzip „Nein heißt Nein“ im deutschen Strafrecht um. Fortan ist die „rote Linie“ immer dann überschritten, wenn jemand  gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Damit kommt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht voll zur Geltung. Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in der Union, die schon früh diese Regelung gefordert hatten. In der „Mainzer Erklärung“ der Union war dieser Grundsatz im Februar bereits gefordert worden.
Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe. „Grapschen“ wird jetzt endlich als das bestraft, was es ist: ein massiver und traumatisierender Übergriff.

Ich freue mich besonders, dass wir uns mit der Forderung eines Straftatbestandes für Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden, durchsetzen konnten. Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Der Vorsatz des Täters, der sich an einer Gruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung von Straftaten bedrängt, muss sich nicht auf die konkrete Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehen. Der Täter kann sich also nicht mehr damit herausreden, dass er davon ausgegangen sei, dass nur ein Diebstahl oder Raub begangen werden sollte.

Auch mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution haben wir einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution getan. Bessere Ermittlungsmöglichkeiten und eine höhere Praxistauglichkeit sind wichtige Elemente, um kriminelle Strukturen aufzudecken und die Täter strafrechtlich zu belangen.

Aber auch auf der „Nachfrageseite“ ziehen wir die Zügel an: Zwangsprostitution lebt von der Nachfrage. Mit der Einführung der Freierstrafbarkeit konnten wir ein zentrales Anliegen der CDU/CSU umsetzen. Wer eine Zwangslage des Opfers ausnutzt, statt dies den Behörden zu melden, hat keine Möglichkeit mehr sich rauszureden: „Ich hab‘ für alles bezahlt, der Rest ist mir egal!“ gilt nicht mehr.

Ich freue mich auch, dass parallel zu dem Gesetz auch eine schärfere Regulierung im Prostitutionsgewerbe beschlossen wurde. Beide Gesetze greifen ineinander und ergänzen sich gegenseitig.

Leider wurde die Chance verpasst, gleichzeitig die Strafvorschriften zur Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu reformieren. Hierzu war Bundesjustizminister Heiko Maas nicht bereit. Es bleibt damit bei der Unwucht, dass Arbeitsausbeutung stärker sanktioniert wird, als die Ausbeutung zur Prostitution. Dabei macht es aus meiner Sicht einen deutlichen Unterschied, ob die Ausbeutung etwa durch Saisonarbeit beim Erdbeerpflücken, oder durch entwürdigende und traumatisierende sexuelle Übergriffe erfolgt. Die Opfer von Zwangsprostitution hätten noch mehr Schutz verdient.

 

 

 

Union hat sich bei der Reform des Sexualstrafrechts durchgesetzt

Nein heißt nein-Lösung schützt sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber

Am heutigen Donnerstag steht der Beschluss des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas musste grundlegend überarbeitet werden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit dem von der Koalition eingebrachten Änderungen setzen wir – anders als der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium – das Prinzip "Nein heißt Nein" im deutschen Strafrecht um. Fortan ist die "rote Linie" immer dann überschritten, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Damit kommt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht voll zur Geltung. Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in der Union, die schon früh diese Regelung gefordert hatten. In der "Mainzer Erklärung" der Union war dieser Grundsatz im Februar bereits gefordert worden.

Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe. "Grapschen" wird jetzt endlich als das bestraft, was es ist: ein massiver und traumatisierender Übergriff.

Für die Union war es besonders wichtig, dass sie sich mit der Forderung eines Straftatbestandes für Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden, durchsetzen konnten. Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Der Vorsatz des Täters, der sich an einer Gruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung von Straftaten bedrängt, muss sich nicht auf die konkrete Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehen. Der Täter kann sich also nicht mehr damit herausreden, dass er davon ausgegangen sei, dass nur ein Diebstahl oder Raub begangen werden sollte."

 

 

 

Einigung bei Menschenhandel und Zwangsprostitution

Union realisiert Freierstrafbarkeit und bessere Ermittlungsansätze

Die Koalition hat sich im Rahmen der Berichterstattergespräche zum Gesetzentwurf über Menschenhandel und Zwangsprostitution geeinigt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es ist gut und wichtig, dass sich Freier von Zwangsprostituierten in Zukunft strafbar machen. Zwangsprostitution lebt von der Nachfrage, deshalb muss bei denen angesetzt werden, die dafür bezahlen: Ein Freier, der Anzeichen von Zwangsprostitution erkennt, darf sich nicht mit dem Satz rausreden dürfen: "Ich hab‘ für alles bezahlt, der Rest ist mir egal!". Die Einführung der Freierstrafbarkeit ist seit den Koalitionsverhandlungen ein wichtiges Anliegen der Union, das nun gegen anfänglich massiven Widerstand der SPD endlich umgesetzt wird.

Wichtig ist, dass gegen Menschenhändlerbanden zum Mittel der Wohnraumüberwachung gegriffen werden kann. Dies gibt neue Ermittlungsansätze, denn am Ende kommt es entscheidend darauf an, kriminelle Strukturen aufzudecken und den Tätern auch habhaft zu werden.

Wir bedauern, dass nicht gleichzeitig die Strafvorschriften zur Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei reformiert werden konnten. Hierzu war das SPD geführte Bundesjustizministerium nicht bereit. Es bleibt deshalb eine Unwucht, weil Arbeitsausbeutung, zum Beispiel als Erntehelfer, stärker sanktioniert werden kann, als die Ausbeutung in der Prostitution. Dabei macht es doch einen großen Unterschied, ob man beim Erdbeerpflücken ausgebeutet wird, oder durch entwürdigende und traumatisierende sexuelle Übergriffe. In der aktuellen Reform des § 177 StGB erkennen wir an, welch hohen Wert die sexuelle Selbstbestimmung hat. Deswegen hätten die Opfer in der Zwangsprostitution noch mehr Schutz verdient gehabt."