Neuigkeiten aus Berlin

Musterfeststellungsklage bei Massenschäden für Verbraucher öffnen

Union legt Eckpunkte zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Schäden mit vielen Betroffenen vor

Das OLG Frankfurt a.M. hat am heutigen Mittwoch eine Entscheidung im Rahmen der Musterfeststellungsklage von Kleinaktionären der Deutschen Telekom verkündet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

"Heute hat das OLG eine Klage von Kleinanlegern nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) entschieden. Die Musterfeststellungsklage erlaubt es dem Gericht bei Klagen von Kapitalanlegern, Tatsachen und Rechtsfragen für eine Vielzahl gleichgerichteter Fälle und mit Bindung für alle Kläger zu entscheiden.

Wir wollen die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage auch bei Massenschäden für Verbraucher eröffnen. Darunter versteht man schädigende Ereignisse, die viele Personen gleichzeitig betreffen. Das stärkt die Verbraucherrechte, sorgt für einen effektiven Rechtsschutz und für ein effizientes Verfahren der Justiz, das auch weniger Ressourcen bindet.

Wir legen dazu folgende Eckpunkte vor:
•    Zur Stärkung des individuellen Rechtsschutzes und zu einer Verbesserung der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung wollen wir bei Massenschäden die Bündelung gleichgerichteter Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens erleichtern und gleichzeitig an bestehende Klagebefugnisse anknüpfen. Dabei wollen wir uns auch an Erfahrungen mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) orientieren.
•    Wir wollen dieses Musterfeststellungsverfahren für die Fälle einführen, in denen nicht bereits eine verwaltungsrechtliche Möglichkeit für den Schadensausgleich besteht und eingeleitet ist (so z.B. FinDAG)."
•    Daneben wollen wir die Geltendmachung von Streuschäden, bei denen die Verfahrenskosten für den einzelnen Verbraucher unverhältnismäßig hoch erscheinen, verbessern. Eine Abtretung solcher Schäden darf in AGB nicht mehr ausgeschlossen werden können.
•    Für Rechtswirkungen in allen Verfahren soll das Opt-in-Prinzip gelten. Danach müssen Prozessgeschädigte ihre Beteiligung an dem Musterklageverfahren ausdrücklich erklären.
•    Für Geschädigte, die nicht optieren, soll die Verjährung ihrer Ansprüche gegebenenfalls für die Dauer des Musterverfahrens ausgesetzt werden.
•    Das Kostenrecht wollen wir so anpassen, dass damit keine neuen kostenträchtigen Geschäftsmodelle für Prozessvertreter entstehen.

Mit diesen Maßnahmen wollen wir sowohl einen effektiven Verbraucherschutz erreichen, als auch gleichzeitig für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit herstellen. Das schafft Synergien und spart bei allen Beteiligten und der Justiz Ressourcen. Die Einführung neuer Instrumente, die unserer Rechtsordnung fremd sind, wie zum Beispiel die Sammelklage ("class action") nach US-amerikanischem Vorbild, lehnen wir ab.

Gute Betreuung ist auch eine Frage der Vergütung

Bundesratsinitiative für mehr Beistandsrechte für Ehegatten im Betreuungsfall geht in die richtige Richtung. Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unte Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

"Wir begrüßen den Anstoß des Bundesrates für mehr Rechte von Ehegatten und Lebenspartnern. Es gibt eine Lücke in unserer Rechtsordnung, wenn im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls des Partners selbst der engste Angehörige keinerlei Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen darf, sondern zunächst im Rahmen eines aufwändigen Gerichtsverfahrens ein Betreuer bestellt werden muss. Die CSU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich daher für geeignete gesetzliche Änderungen aus.
Änderungen dürfen sich aber nicht nur auf den privaten Bereich beschränken. Wir müssen den Blick auch auf die Betreuung durch Dritte richten, die die Rechte der Betroffenen wahrnehmen. Hier gibt es bei der Finanzierung von Betreuungsvereinen und der Vergütung von Berufsbetreuern dringenden Verbesserungsbedarf. Nur mit einer angemessenen Vergütung kann auf Dauer eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Betreuung gesichert werden.
Grundlage für eine Änderung der Vergütungssätze könnten die Ergebnisse des Mitte Dezember erwarteten Forschungsvorhabens zur Qualität im Bereich der rechtlichen Betreuung sein, das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde. Eine Anpassung der Betreuervergütung könnte mit gesetzlichen Regelungen für verbesserte Beistandsmöglichkeiten von Ehegatten verbunden werden."

Ankündigung Großbritanniens gibt dem Europäischen Patentgericht neuen Schub

Bundesjustizminister Maas muss die Voraussetzung für eine Ratifizierung des Übereinkommens in Deutschland schaffen

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat in dieser Woche auf dem EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat angekündigt, das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ungeachtet des Ausgangs des „Brexit“- Referendums ratifizieren zu wollen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
"Wir begrüßen die Ankündigung der britischen Regierung außerordentlich.Dieses positive Signal aus Großbritanniens zeigt, dass eine enge Zusammenarbeit in Europa zum gegenseitigen Vorteil auch nach dem "Brexit"-Referendum möglich und gewollt ist.Nunmehr sollte Deutschland seinerseits eine starke Botschaft für das Einheitliche Patentgericht aussenden. Wir fordern Justizminister Maas auf, umgehend einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und damit die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Ratifizierung durch Deutschland zu schaffen.
Gerade für die deutsche Wirtschaft, die bei Patentanmeldungen traditionell an der Spitze steht, bringt das europäische Einheitspatent riesige Vorteile. Denn durch die Reform wird ein in ganz Europa gültiger Schutztitel mit einheitlicher Patentgerichtsbarkeit geschaffen. Das Verfahren wird erleichtert, die Rechtsprechung vereinheitlicht, Kosten werden reduziert. Der europäische Binnenmarkt und dessen Wettbewerbsfähigkeit werden gestärkt."

 

 

Kinderschutz stärken, Elternrecht wahren

Freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen und anderen Einrichtungen künftig nur nach gerichtlicher Prüfung

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in den Bundestag einzubringen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sabine Sütterlin-Waack:

"Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für besseren Kinderschutz. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns nachdrücklich für eine gesetzliche Regelung eingesetzt. Wir reagieren damit auf die teilweise unhaltbaren Zustände in Heimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die uns von Kinder- und Jugendpsychiatern geschildert wurden.

Bisher sind zum Beispiel Fixierungen oder das Anbringen von Bettgittern bei Kindern und Jugendlichen, die in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind, ohne gerichtliche Kontrolle zulässig – anders als bei volljährigen Betreuten. Solche Maßnahmen berühren jedoch die Rechte von Kindern mit gleicher Intensität wie bei Erwachsenen und sind bei ihnen nicht weniger missbrauchsanfällig. Wir begrüßen daher, dass freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern künftig nur nach gerichtlicher Prüfung und Genehmigung zulässig sein werden.

Für uns ist wichtig, dass das Elternrecht in vollem Umfang gewahrt bleibt. Die Befugnis zur Entscheidung über den Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen und die Art und Weise ihrer Anwendung liegt weiterhin bei ihnen. Lehnen sie eine Maßnahme ab, darf diese von der Einrichtung nicht durchgeführt werden. Entscheiden sich Eltern für eine freiheitsentziehende Maßnahme bei ihrem Kind, muss diese in Zukunft aber zusätzlich durch das Familiengericht genehmigt werden. Das Familiengericht hat somit eine unterstützende, aber keine ersetzende Funktion.

Eltern befinden sich bei der Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen oftmals in einer besonderen emotionalen Situation, die sich in einem Interessenkonflikt zwischen dem Schutz ihres Kindes und dem Wunsch einer fachgerechten Betreuung äußert. Teilweise werden dann vorschnell und pauschal weitreichende Einwilligungen erteilt, deren Ausübung im Einzelfall von den Eltern nicht kontrolliert und hinterfragt werden kann. Hier sollen Eltern durch den vorliegenden Gesetzentwurf größere Unterstützung im Sinne des Kinderschutzes erfahren."

 

 

 

Rücksichtslose Raser in Schranken weisen

Zögern des Bundesjustizministeriums bei illegalen Autorennen nicht nachvollziehbar

Der Bundesratsenwurf zum strafrechtlichen Verbot von illegalen Autorennen im normalen Verkehr greift ein drängendes Thema auf. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wer ganz bewusst seinen eigenen Kick auf Kosten unschuldiger Dritter sucht, den erreicht man nicht mit Appellen an die Vernunft, sondern nur mit strafrechtlichen Sanktionen. Der Bundesratsentwurf greift aber noch zu kurz: Der Beweis eines solchen Rennens wird in der Praxis schwierig. Außerdem erfasst der Bundesratsentwurf nicht die ebenso gefährlichen Raser, die ihren nächsten Geschwindigkeitsrekord aufstellen wollen und dabei das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen. Wie gefährlich solche „Solo-Rennen“ sind, kann man anhand zahlreicher selbstgefilmter Videos im Internet sehen. Leider hat das Haus von Justizminister Maas aber noch keinen Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet. Deshalb ist es gut, dass sich jetzt das CSU-geführte Verkehrsministerium der Problematik angenommen hat.“

Sebastian Steineke: „Richtig ist, dass bei illegalen Autorennen und Rasern künftig das Strafrecht angewandt wird. Bislang mussten die Raser nur ein einmonatiges Fahrverbot und maximal 400 Euro Bußgeld fürchten. Jetzt sind bis zu 10 Jahre Haft vorgesehen, wenn Menschen getötet oder schwer verletzt werden. Auch der Einzug der Fahrzeuge ist ein richtiger Schritt, um die Täter längerfristig an einer Wiederholung zu hindern.“