Neuigkeiten aus Berlin

Unabhängigkeit und Neutralität von Sachverständigen in Gerichtsprozessen werden gestärkt

Gutachter müssen Interessenkonflikte offenlegen

Die Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Donnerstag über Änderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verständigt. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:

"Unabhängigkeit und Neutralität von Gutachtern in Gerichtsprozessen werden mit den geplanten gesetzlichen Änderungen gestärkt. Gutachter leisten oftmals einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung komplizierter Sachverhalte und zur Vorbereitung gerichtlicher Entscheidungen.

Dabei ist die Neutralität der Sachverständigen ein überragend wichtiges Gut, um Richtigkeit und Akzeptanz ihrer Gutachten zu gewährleisten. In jüngerer Zeit wird von Bürgerinnen und Bürgern und in Presseberichten die Unabhängigkeit gerichtlich bestellter Sachverständiger bisweilen in Frage gestellt. Daraus ziehen wir mit diesem wichtigen Vorhaben, das auf Betreiben von CDU und CSU im Koalitionsvertrag verankert wurde, nun Konsequenzen. Künftig müssen Sachverständige in jedem Stadium des Verfahrens sorgfältig prüfen, ob sie mit der Ausführung in einen Interessenkonflikt kommen, etwa weil sie für eine beteiligte Partei bereits tätig geworden sind. Auf Initiative der Union hat die Koalition beschlossen, dass Gutachter, die dieser Offenlegungspflicht nicht nachkommen, mit einem empfindlichen Ordnungsgeld zu rechnen haben. Zudem verliert der Sachverständige in solchen Fällen seinen Vergütungsanspruch.

Mit dem Gesetz werden wir auch die zügige Durchführung von Zivilprozessen gewährleisten. Zu diesem Zweck haben wir beschlossen, von gesetzlichen Vorgaben zur Anhörung der Parteien vor Bestellung eines Sachverständigen abzusehen. Hierdurch werden unnötige Verfahrensverzögerungen vermieden. Zudem wird das Ordnungsgeld, das gegen einen Sachverständigen erhoben werden soll, wenn er sein Gutachten nicht rechtzeitig abliefert, auf bis zu 3.000 Euro erhöht.

Mit dem Gesetz sorgen wir insgesamt für eine bessere und effizientere Durchführung des Sachverständigenbeweises, der in vielen Gerichtsprozessen eine hohe Bedeutung hat."

 

 

 

Einigung im Sexualstrafrecht: "Nein heißt Nein" kommt

Die Politikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gemeinsam mit den Frauen der SPD-Bundestagsfraktion sowie der Frauen Union der CDU und der ASF haben sich am Freitag, den 24. Juni 2016, auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts geeinigt, mit dem der Grundsatz „Nein heißt Nein“ umgesetzt wird. Hierzu erklären die Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Eva Högl (SPD), Karin Maag (CDU) und Carola Reimann (SPD) sowie die Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands (FU), Annette Widmann-Mauz, und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:

„Gemeinsam bringen Frauen Frauenanliegen voran. Damit beweisen die Koalitionsfrauen ihre Tatkraft und sorgen für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird gestärkt. Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wird der Grundsatz „Nein heißt Nein“ konsequent umgesetzt. Ein voller Erfolg für die Frauen aus CDU/CSU und SPD, auf deren Initiative der Änderungsantrag zurückgeht.

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht im Strafrecht umfassend zur Geltung gebracht. Damit erfüllen wir auch die Vorgaben aus Artikel 36 der Istanbul-Konvention. Mit der Einführung des Grundtatbestandes nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ muss der Täter den Willen des Opfers fortan nicht mehr überwinden, sondern es reicht, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht hinzutreten, wie das noch der geltende Vergewaltigungsparagraf unter anderem voraussetzt.

Mit der Einführung zweier neuer Tatbestände wird die sexuelle Selbstbestimmung umfassend geschützt. Zum einem haben wir mit dem Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB-E) eine Handhabe geschaffen, um das sogenannte „Grapschen“ angemessen zu ahnden.

Zum anderen haben wir uns auf einen Tatbestand geeinigt, der Straftaten aus Gruppen erfasst. Hierbei macht sich strafbar, wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die andere Personen bedrängt und dabei Straftaten nach §§ 177 oder 184i StGB-E begeht.

Der Gesetzentwurf ist bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht worden und soll mit diesem Änderungsantrag in der nächsten Sitzungswoche Anfang Juli verabschiedet werden.“

 

 

 

Mehr Zeit für von der Flut geschädigte Unternehmen

Insolvenzantragspflicht für Hochwasser-Opfer wird vorübergehend ausgesetzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die infolge der jüngsten Starkregenfälle in die Krise geraten sind, beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Starkregenfälle in Bayern, Baden-Württemberg und anderen Orten Deutschlands haben ganze Ortschaften verwüstet, viele Menschen um ihre Existenzgrundlagen gebracht und Hunderte von Unternehmen ganz erheblich geschädigt. Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind für die Betroffenen oftmals noch nicht abzuschätzen. Die reguläre und strafbewehrte 3-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Für Unternehmen, die infolge dieser Unwetterkatastrophen in die Krise geraten sind, setzen wir die Insolvenzantragspflicht daher vorübergehend aus."  

Heribert Hirte: "Diese geplante Lockerung in der Insolvenzordnung ist absolut richtig. Es wäre aber konsequent, wenn wir diese Regelung nun auch ausweiten auf andere Fälle mit positiver Fortführungsprognose, wie etwa Startups oder nur kurzfristig überschuldete Unternehmen. Derzeit gibt es gesunde Unternehmen, die durch die Antragspflicht in den Ruin getrieben werden. Überhaupt sollten wir uns die Frage stellen, ob das Strafrecht das richtige Mittel ist, um Unternehmer zu frühzeitigen Insolvenzanträgen zu motivieren. Zudem bleibt ein Unternehmer nach bisheriger Regelung strafbar, selbst wenn es dem Unternehmen wieder gut geht und auch kein Gläubiger jemals einen Strafantrag gestellt hat. Diese Regelung gehört hinterfragt."

Hintergrund:

Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird zusammen mit dem 9. Gesetz zur Änderung des SGB-II voraussichtlich am morgigen Donnerstag in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat soll sich mit dem Gesetzentwurf ebenfalls noch vor der Sommerpause befassen, sodass die Regelungen zeitnah in Kraft treten dürften.

 

 

 

Verbraucherrechte im Wohnungseigentumsgesetz stärken

Rahmenbedingungen für privaten Wohnungsbau verbessern

Die Stärkung der Verbraucherechte bei Baudienstleistungen ist zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Auch beim Wohnungseigentumsgesetz besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Bau oder Kauf einer Immobilie stellen für die Verbraucher in aller Regel die weitreichendste finanzielle Entscheidung ihres gesamten Lebens dar. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist nicht nur bei jungen Familien die Bereitschaft, ein Haus zu bauen oder Wohnungseigentum zu erwerben, noch einmal gestiegen, sondern viele sorgen damit fürs Alter vor und schaffen zugleich dringend benötigten Wohnraum.

Mit der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindlichen Reform des Bauvertragsrechts stärken wir den Verbraucherschutz bei Baudienstleistungen, indem wir die Rechtsposition des privaten Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer deutlich verbessern.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefordert, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auch des Wohnungseigentümers tätig zu werden und Reformvorschläge für das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu erarbeiten. Denn ohne die privaten Wohnungseigentümer können wir weder den dringend erforderlichen Zubau an Wohnraum schaffen, noch die notwendigen Modernisierungen für den altersgerechten Umbau und die Ziele der Energiewende erreichen!

Vor allem an zwei wesentlichen Stellen sehen wir die Möglichkeit, die Rechtsposition des Wohnungseigentümers deutlich zu verbessern: Zum einen muss der Immobilienverwalter, der oft finanziell weitreichendste Entscheidungen in Millionenhöhe für die Wohnungseigentümer trifft, zu einem eigenen Beruf professionalisiert werden. Hierfür sind Nachweise über Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit ebenso erforderlich, wie eine Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die den Eigentümern durch seine Handlungen entstehen.

Zum anderen müssen wir prüfen, in welchen weiteren Fällen und in welcher konkreten Form wir eine Abweichung vom Grundsatz der Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft in baulichen Maßnahmen verantworten können. Zwar kann bei "Modernisierungen zur Anpassung an den Stand der Technik" bereits heute in manchen Fällen die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer ausreichen. Hiervon sind allerdings nur ein Teil der energetischen Sanierungen erfasst. Gar nicht erfasst wird der seniorengerechte, barrierefreie Umbau der Wohnungen sowie Maßnahmen zur Sicherung vor Einbruchsdiebstählen. Das BMJV ist nun gefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen und Reformvorschläge auszuarbeiten."

 

 

 

Sexualstrafrecht: Das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal muss reichen

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel

Deutliche Kritik aus der CDU/CSU-Fraktion am SPD-geführten Justizministerium: Minister Heiko Maas (SPD) habe lange Zeit gar keine Notwendig für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie kündigt einen Antrag der Koalition im Bundestag an, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt.

Frage: Im Bundestag wird derzeit eine Reform des Sexualstrafrechts beraten. Die CDU hat Anfang des Jahres in einem Beschluss des Bundesvorstandes gefordert, die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung zu schließen. Welche sexuellen Übergriffe sind derzeit in Deutschland nicht strafbar?

Winkelmeier-Becker: Nach der aktuellen Rechtslage verlangt die Rechtsprechung vom Opfer in der Regel eine Gegenwehr gegen den sexuellen Übergriff. Fälle, in denen sich das Opfer nicht wehrt, etwa weil es überrascht wird, oder vor Angst erstarrt, reichen für eine Verurteilung nicht aus. Das ist zutiefst zynisch, denn auf der einen Seite raten wir Menschen in einer Gewaltsituation gerade dazu, sich ruhig zu verhalten und keine Gegenwehr zu leisten. Auf der anderen Seite sagen wir dann den zumeist weiblichen Opfern von Vergewaltigungen: Du hast dich nicht gewehrt, wir können den Täter nicht bestrafen!

Frage: Sie sagen zusammen mit der Vorsitzenden der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz: „Nein heißt Nein“. Wie muss der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium angepasst werden, damit dieser Grundsatz auch im Gesetzblatt steht?

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel. Das heißt, dass wir davon wegkommen müssen, dass das Opfer grundsätzlich Gegenwehr leisten muss, damit von einer Vergewaltigung gesprochen werden kann. Es muss reichen, wenn für den Täter erkennbar ist, dass das Opfer den Übergriff nicht will. Dabei reicht das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal.
Zwei andere Punkte kommen hinzu: Wir müssen auch das sogenannte „Grapschen“, also das sexuelle Belästigen unterhalb der Schwelle erheblicher sexueller Handlungen, ahnden können. Und es soll auch künftig möglich sein, sexuelle Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, unter Strafe zu stellen. Es soll sich strafbar machen, wer zur Bedrohungsdynamik der Gruppe beiträgt, wenn aus der Gruppe heraus Übergriffe erfolgen.

Frage: Die Reform zieht sich schon einige Monate hin. Woran liegt das und wie sehen Sie die Chancen auf einen baldigen Abschluss im Bundestag?

Winkelmeier-Becker: Justizminister Maas hat lange Zeit gar keine Notwendigkeit für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen. Erst auf Druck der Union hat sich Maas in dieser Frage bewegt und dann den im April im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf aus seinem Ministerium sah aber nicht den notwendigen Paradigmenwechsel vor, sondern lediglich einen unzureichenden und halbherzigen Lückenschluss. Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben! Deswegen haben die Fraktionen der Koalition die Initiative ergriffen.

Wir werden einen gemeinsamen Antrag vorlegen, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt. Daran arbeiten wir zügig und hoffen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden zu können. Aber hier geht es um den Kern des Strafrechts, da ist Gründlichkeit das oberste Gebot. Da erwarten wir auch ausdrücklich handwerkliche Unterstützung durch das gesammelte Fachwissen des Justizministeriums, die bisher allerdings ausgeblieben ist. Würde Minister Maas konstruktiv mit uns zusammenarbeiten, statt in den Medien rhetorische Nebelkerzen zu zünden, wäre der Sache mehr gedient.

Die Fragen stellte Frank Bergmann.

Quelle: https://www.cdu.de/artikel/sexualstrafrecht-das-klare-verbale-oder-koerperliche-stopp-signal-muss-reichen